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Noa Bank: Finanzaufsicht soll Weg zur Einlagensicherung frei räumen

Geschrieben am 19-08-2010

Siegburg (ots) - Die Finanzaufsicht soll für die Kunden der Noa
Bank den Weg zur gesetzlichen Einlagensicherung möglichst schnell
frei räumen und bei der Noa Bank den Entschädigungsfall feststellen.
Das fordert die auf Bankrecht spezialisierte Kanzlei Göddecke
Rechtsanwälte in Siegburg. "Wenn die Finanzaufsicht jetzt nicht
schnell handelt, droht den Sparern der Noa Bank ein
Liquiditätsproblem", warnt Rechtsanwalt Sebastian Hofauer von der
Kanzlei Göddecke. Die Siegburger Kanzlei konzentriert sich seit 15
Jahren auf die Rechtsfragen von Bankkunden, Kapitalanlegern und
Versicherungskunden.

Die Finanzaufsicht BaFin hat die Geschäftstätigkeit der Noa Bank
gestern mit einem umfassenden Moratorium gestoppt. Zwar sind die
Kundeneinlagen über die gesetzliche Einlagensicherung weitgehend
abgesichert. Allerdings müssen sich die Sparer bis zur Entschädigung
in Geduld üben. "Bis zur Auszahlung kann es ohne weiteres zweieinhalb
Monate und länger dauern", sagt Hofauer. Das kann die Bankkunden ganz
schön in Bedrängnis bringen.

Für die Feststellung des Entschädigungsfalls kann sich die BaFin
bis zu sechs Wochen Zeit lassen. Dieser behördliche Akt ist die
Voraussetzung dafür, dass die Entschädigungseinrichtung deutscher
Banken GmbH (EdB) aktiv wird. Diese gesetzliche Einlagensicherung
fordert die betroffenen Bankkunden zunächst schriftlich auf, ihre
Ansprüche geltend zu machen. Anschließend werden die Ansprüche
geprüft und den Spielregeln entsprechend erfüllt. "Die EdB kann sich
bei Einlagen in diesem Jahr noch bis zu drei Monaten Zeit lassen, um
ordnungsgemäß geprüfte Ansprüche zu erfüllen", erklärt Rechtsanwalt
Hofauer.

Die gesetzliche Einlagensicherung EdB ist in Deutschland eine
Pflichtübung für alle privaten Banken. Insofern sind auch die
Festgeldkonten der Kunden bei der Noa Bank abgesichert. Allerdings
nur in begrenztem Umfang. "Die Kunden bekommen Ihre Einlagen
inklusive Zinsen bis zur Obergrenze von 50.000 Euro zurück", erklärt
Rechtsanwalt Hofauer. Diese Grenze für die Entschädigung wird erst
von 2011 an auf 100.000 Euro steigen.

Originaltext: Göddecke Rechtsanwälte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/81276
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_81276.rss2

Pressekontakt:
Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
Tel: (02241) 17 33 0
eMail: info@rechtinfo.de
www.kapital-rechtinfo.de


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