Westdeutsche Zeitung: Ladenschlussgesetz = von Olaf Steinacker
Geschrieben am 24-08-2010 |
Düsseldorf (ots) - Bitte keinen Flickenteppich. So stand es vor
vier Jahren in einem Kommentar in unserer Zeitung. Gefordert wurde
darin, kurz nachdem die Öffnungszeiten nach jahrelanger Diskussion in
Nordrhein-Westfalen liberalisiert wurden, ein gewisses Maß an
Verlässlichkeit. Schließlich wollen Kunden wissen, ob sich der Weg
ins Kaufhaus auch nach 18, nach 20 oder nach 22 Uhr noch lohnt, oder
ob die Türen bereits geschlossen sind. Bis heute wissen sie das
nicht. Jenseits der 20 Uhr sind meist nur in den Shoppingmeilen der
größeren Städte Geschäfte geöffnet. Der eine Supermarkt öffnet bis
Mitternacht. Zwei Straßenecken weiter haben die Mitarbeiter der
Konkurrenz zu dieser Zeit seit Stunden Feierabend. Ist das
liberalisierte Ladenschlussgesetz deswegen gescheitert? Die Antwort
heißt nein. Wer mitten in der Nacht einkaufen will (und tatsächlich
ein offenes Geschäft findet), soll das ruhig machen können. Wer das
nicht will, lässt es eben bleiben. Tatsächlich funktioniert das Spiel
zwischen Angebot und Nachfrage. Ein Blick in nächtliche Innenstädte
zeigt schnell, dass Einkaufen rund um die Uhr hierzulande keine
Massenveranstaltung ist. Weil es sich selbst für eine große
Handelskette kaum rechnet, 24 Stunden am Tag zu öffnen. Von kleinen
Geschäften gar nicht erst zu reden. Ein neues Ladenschlussgesetz als
Regulativ ist deswegen überflüssig. Damit soll geregelt werden, was
längst geregelt ist - durch die Verbraucher. Geradezu zwingend ist
hingegen, Mitarbeiter gerecht zu bezahlen und vor Lohndumping zu
schützen. Eine ernsthafte Diskussion um Mindestlöhne im Einzelhandel
ist viel dringender als jene um restriktive Öffnungszeiten. Auch der
zweite Teil der rot-grünen Reformpläne, ein nächtliches Verbot von
Alkoholverkauf, geht am Thema vorbei. Das Argument des Jugendschutzes
greift nicht. Wer Bier, Wein oder Schnaps kaufen will, erledigt das
eben in der Zeit vor 22 Uhr. Sinnvoller ist, bestehende Regelungen in
Sachen Jugendschutz kompromisslos umzusetzen. Wer Halbwüchsigen
Alkohol verkauft, der macht sich strafbar - egal, zu welcher Uhrzeit.
Die Diskussion um das Ladenschlussgesetz riecht nach Aktionismus und
ist eher der Versuch, sich um jeden Preis von Schwarz-Gelb zu
unterscheiden.
Originaltext: Westdeutsche Zeitung
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Westdeutsche Zeitung
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redaktion.nachrichten@westdeutsche-zeitung.de
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