Dautzenberg: Restrukturierungsgesetz ist weiterer Meilenstein der Finanzmarktregulierung
Geschrieben am 25-08-2010 |
Berlin (ots) - Zur heutigen Verabschiedung des Regierungsentwurfs
zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten,
zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und
zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen
Organhaftung (Restrukturierungsgesetz) im Bundeskabinett erklärt der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo
Dautzenberg MdB:
Das Restrukturierungsgesetz setzt einen weiteren Meilenstein für
einen festen Ordnungsrahmen der Finanzmärkte, den uns unser Leitbild,
die Soziale Marktwirtschaft vorgibt. Banken werden in Zukunft
abgewickelt oder restrukturiert werden können. Unsicherheit bei
Schieflagen von Banken wie in der vergangenen Finanzmarktkrise soll
ein zweistufiges Sanierungs- und Reorganisationsverfahren vermeiden.
Um ein schnelles Handeln zu ermöglichen, wird im Kreditwesengesetz
ein hoheitliches Eingriffsverfahren seitens der Aufsichtsbehörde
etabliert.
Außerdem soll der Einführung einer Sonderabgabe für alle
Kreditinstitute, der Bankenabgabe, und der Errichtung eines
Restrukturierungsfonds der Finanzmarkt zukünftige Krisensituationen
selbst meistern. Auf den Steuerzahler darf in Krisen nicht mehr
zurückgegriffen werden.
Die Bankabgabe muss für alle Banken gelten, denn der gesamte
Bankenmarkt hat ausnahmslos von den Rettungsmaßnahmen des Staates
profitiert. Zugleich diszipliniert die Bankenabgabe. Spekulatives
Handeln wird verteuert und dadurch weniger attraktiv.
CDU und CSU sind mit ihren Beschlüssen zur Finanzmarktregulierung
internationales Vorbild.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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