Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Urteil im Fall Brunner:
Geschrieben am 06-09-2010 |
Bielefeld (ots) - Eines steht nach dem Urteilsspruch im
Brunner-Prozess fest: Der Fall kann noch längst nicht zu den Akten
gelegt werden. Die Revision ist bereits angekündigt. Nichts anderes
war zu erwarten, nach diesem harten Richterspruch, der den von der
Staatsanwaltschaft erhobenen Mordvorwurf bestätigte. Moralisch ist
das Urteil durchaus zu verstehen. Wer einen am Boden liegenden
Menschen mit Fußtritten vor allem gegen den Kopf derart malträtiert,
wie es am 12. September 2009 auf dem Münchner S-Bahnhof Solln
geschehen ist, der nimmt billigend den Tod des Opfers in Kauf. Und
genau das hat der heute 19 Jahre junge Haupttäter Markus S. getan.
Dennoch ist es rechtlich nicht unstrittig, hieraus einen Mord
abzuleiten. Vor allem, da Dominik Brunner den ersten Schlag
ausgeteilt hatte. Zum Schutz der Kinder und damit aus Notwehr, so das
Argument der Staatsanwaltschaft, dem sich der Richter nun anschloss.
Dass die Anwälte der nun Verurteilten das anders sehen müssen, liegt
in der Natur der Sache - ist aber gleichwohl nicht wirklich von der
Hand zu weisen. Was wäre passiert, wenn Brunner abgewartet hätte und
nicht in die Offensive gegangen wäre? Eine Antwort darauf lässt sich
heute nicht mehr geben. Klar ist, der 50-jährige Geschäftsmann wollte
eine Gruppe Jugendlicher schützen, die zuvor von den beiden
Hauptangeklagten massiv bedroht worden war. Mit dieser Handlungsweise
löste Brunner nach Ansicht des Gerichts bei den Tätern Rachegelüste
aus. Das eigentliche Motiv für den Angriff auf den 50-Jährigen, der
seine Zivilcourage mit dem Leben bezahlte. Vor allem aufgrund der
Brutalität, mit der Markus S. auf den am Boden liegenden Brunner
eintrat, ist das Urteil wegen Mordes zu verstehen. Dabei ist absolut
unerheblich, ob der mutige Geschäftsmann einen Herzfehler hatte und
der Tod schließlich aufgrund des Kammerflimmerns eintrat. Ursächlich
waren es die Tritte gegen seinen Körper, die seinem Leben ein Ende
bereiteten. Für Richter Reinhold Baier steht das Verhalten des
19-Jährigen auf »sittlich niedrigster Stufe«. Wäre Markus S. nicht
als Jugendlicher, sondern als Erwachsener verurteilt worden, hätte
das Gericht eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängen müssen, legte
der Richter noch nach. Mit dem Urteil und diesen harten Worten in
seiner Begründung hat Baier deutliche Zeichen gesetzt. Ein Zeichen
gegen Gewalt ebenso wie ein Zeichen für Zivilcourage. Die nämlich ist
unbedingt notwendig, um aggressiven Schlägern Einhalt zu gebieten.
Zur Zivilcourage gehört aber auch eine gehörige Portion Mut. Mut, der
nach dem Tod Brunners vielen vermutlich eher fehlen dürfte. Auch das
harte Urteil gegen die Täter wird kaum dazu beitragen, diesen Mut zu
stärken. Aber - und das ist wichtig - es wird auch nicht mutloser
machen.
Originaltext: Westfalen-Blatt
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Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
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