Deutscher Lottoverband begrüßt die Urteile des EuGH / Glücksspielstaatsvertrag gescheitert / Politiker müssen handeln!
Geschrieben am 08-09-2010 |
Hamburg (ots) - Entgegen einer heute veröffentlichten dapd-Meldung
begrüßt der Deutsche Lottoverband ausdrücklich die heutigen Urteile
des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den Vorlageverfahren
deutscher Verwaltungsgerichte. Das Gericht hat in bemerkenswerter
Deutlichkeit festgestellt, dass die tragenden Vorschriften des
geltenden Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) mit den
Grundfreiheiten des Binnenmarktes nach dem Unionsrecht nicht
vereinbar sind.
"Das Monopol ist gescheitert, jetzt sind die Politiker gefordert
zu handeln", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes.
"Vorschläge für eine angemessene und europarechtskonforme Regulierung
des deutschen Glücksspielmarktes liegen auf dem Tisch. Diese
Lösungsansätze müssen jetzt zügig und konstruktiv diskutiert werden."
Der EuGH widerlegt die Verteidiger des GlüStV in ihrer Behauptung,
der geltende Glücksspielstaatsvertrag sei durch das Unionsrecht und
die Rechtsprechung des EuGH dazu abgedeckt. Das bedeutet, dass die
Diskussion über einen neuen Rechtsrahmen für Lotterien und
Glücksspiel ab 2012 auf einer völlig neuen Basis neu begonnen werden
muss. Für den Bereich Lotto und Lotterien hat das Gericht deutliche
Hinweise darauf gegeben, dass wegen der Inkohärenz zu liberalisierten
Automatenspielen und Kasinos sowie der intensiven Werbekampagnen dort
auch dieses Monopol mit der bisherigen Begründung der
Spielsuchtprävention nicht mehr gerechtfertigt ist. Damit hat sich
die rechtliche Ausgangsbasis für den gesamten Regelungsbereich des
geltenden Glücksspielstaatsvertrages völlig verändert.
Der EuGH hat zwar festgestellt, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen
des ihnen zugestandenen "weiten Wertungsspielraums "bei der
Festlegung des Schutzniveaus gegen die von Glücksspielen ausgehenden
Gefahren auch das Anbieten von Glücksspielen im Internet verbieten
"können". Dies ist eine mögliche Handlungsoption, aber eben keine
Verpflichtung. Bei der Entscheidung für den Fortbestand eines
Internetverbotes ist zu beachten, dass dies nur im Rahmen eines im
Übrigen europarechts- und verfassungsrechtlich einwandfrei
ausgestalteten Monopols zulässig wäre.
"Die Länder haben nun die Wahl: Entweder sie schaffen vernünftige
Rahmenbedingungen für staatliche und private Anbieter, oder sie
regulieren den Markt weiter vollständig kaputt", so Faber. "Das würde
den Verbraucher- und Jugendschutz nicht fördern, sondern die Bürger
in noch stärkerem Ausmaß als bisher in den Schwarzmarkt treiben. Die
Aufsicht- und Ordnungsbehörden in den Ländern, aber auch die
Strafverfolgungsbehörden und Gerichte müssen nun umgehend die
Konsequenzen prüfen, die sie aus den Urteilen in den Bereichen Lotto
und Sportwetten zu ziehen haben. Dies betrifft die anhängigen
Verwaltungs- und Gerichtsverfahren und vor allem alle Maßnahmen der
Verwaltungsvollstreckung und der Strafverfolgung.
Originaltext: Deutscher Lottoverband (DLV)
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Pressekontakt:
Deutscher Lottoverband
Tel: 040 / 89 00 39 69
info@deutscherlottoverband.de
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