Lausitzer Rundschau: Klare Wette Zum Lotto-Urteil des Europäischen Gerichtshofes
Geschrieben am 08-09-2010 |
Cottbus (ots) - Rauchen gefährdet die Gesundheit, finanziert aber
die Terrorabwehr. Glücksspiel macht süchtig, füllt aber die
Haushaltskassen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem
Urteil den Finger in eine klaffende Wunde gelegt. Die offenkundige
Doppelmoral wird aber nicht so schnell beseitigt werden. Deutschland
ist das einzige Land in Europa, in dem es neben dem staatlichen
Lottomonopol auch eines auf Sportwetten gibt. Casinos,
Automaten-Spiele und Pferdewetten dürfen dagegen privat organisiert
werden. Für Wetten auf Fußballergebnisse, Autorennen und andere
Sportereignisse ist bislang nur das staatliche Unternehmen Oddset
zugelassen. Der Staat hat sein Wettmonopol stets damit verteidigt,
dass er damit die Spielsucht eindämmen wolle. Ein Feigenblatt, denn
der Staat hat nicht verhindern können, dass der Löwenanteil des
Wettgeschäfts in einer juristischen Grauzone stattfindet. Buchmacher
mit Sitz im Ausland machen Milliardengeschäfte, ohne in Deutschland
auch nur einen Cent Steuern zu zahlen. Außerdem werden die meisten
Spielsüchtigen am Automaten in die Abhängigkeit getrieben. Das ist
ein Bereich, in dem das Monopol nicht greift. Die staatlichen
Warnungen vor den Gefahren des Glückspiels fallen ohnehin deutlich
kleiner aus als die Hinweise auf Zigaretten-Schachteln. Bei
geschätzten 100000 Spielsüchtigen in Deutschland ist man der
Bedrohung nicht gerecht geworden. Nun bleiben zwei Möglichkeiten:
Entweder der Staat unterstellt jede Form des Glückspiels einem
Monopol - das würde auch den letzten Automaten in der abgelegensten
Dorfkneipe betreffen. Oder aber der Markt für Sportwetten wird für
private Anbieter geöffnet. Mit einem solchen Schritt verbindet sich
nicht nur Fluch. Wachsende Werbeeinnahmen durch neue Sponsoren
dürften für Sportveranstalter ein Segen sein. Was dann noch bleibt,
ist die Frage nach dem Lotto-Monopol der Länder. Hier können sich die
staatlichen Gesellschaften relativ entspannt zurücklehnen. Bereits im
vergangenen Jahr hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass
Sportwettmonopol und Lotteriemonopol strikt getrennt beurteilt werden
müssen. Mehr Transparenz würde aber auch dem Lotto gut zu Gesicht
stehen. Zwar fließen von jedem Lotto-Euro 31 Cent dem Staate und
damit wohltätigen Zwecken zu. Einige Länder lassen das Geld aber in
den Haushalt einfließen und entscheiden erst hinterher über die
Verwendung. swo1
Originaltext: Lausitzer Rundschau
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