BUND-Recherche: Deutsche Handelsketten verstoßen gegen Auskunftsrecht und informieren Kunden unzureichend über Schadstoffe in ihren Produkten
Geschrieben am 13-09-2010 |
Berlin (ots) - Nach Recherchen des Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) verstoßen zahlreiche große deutsche Handelsketten
gegen die europäische Chemikalienverordnung REACH (Registrierung,
Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien). Laut der Verordnung
sind Händler verpflichtet, Verbrauchern auf Anfrage in einem Produkt
enthaltene Schadstoffe zu nennen. Der BUND stellte entsprechende
Anfragen bei 24 bekannten Handelsketten und ließ die Produkte
zugleich von einem Labor prüfen. Acht Unternehmen gaben
meldepflichtige Schadstoffe nicht wahrheitsgemäß an, darunter
Neckermann, Medimax sowie die Drogeriemarktketten dm und Rossmann.
Neun weitere Händler reagierten auf entsprechende Anfragen gar nicht,
machten unzulängliche Angaben oder antworteten erst nach Ablauf der
vorgeschriebenen Frist von 45 Tagen. Lediglich sieben der 24
angefragten Unternehmen kamen ihren gesetzlichen Pflichten korrekt
nach.
Jurek Vengels, BUND-Experte für Chemikalienpolitik: "Es ist
inakzeptabel, dass sehr viele Händler nicht pflichtgemäß über
Schadstoffe in ihren Waren informieren. Damit verstoßen sie gegen die
im europäischen Recht festgelegten Auskunftsrechte der Verbraucher.
Unsere Recherche belegt aber auch, dass Schadstoffe in
Alltagsprodukten immer noch weit verbreitet sind. Die Händler müssen
solche Artikel unverzüglich durch schadstofffreie Produkte ersetzen."
In 14 der getesteten Artikel fand das Labor Weichmacher
(Phthalate) und in zweien bromierte Flammschutzmittel. Die gefundenen
Weichmacher gelten als schädlich für die Fortpflanzungsfähigkeit. Die
giftigen Flammschutzmittel bzw. deren Abbauprodukte reichern sich im
Organismus und der Umwelt an. Fünf Produkte, darunter ein
Massageschwamm von dm und eine Federmappe für Schulkinder der
Handelskette Jako-o, enthielten gleich mehrere Schadstoffe. Am
höchsten belastet waren Regenstiefel, die beim Versandhaus Schwab
gekauft worden waren. Diese bestanden zu mehr als 36 Prozent aus dem
Weichmacher DEHP (Diethylhexylphthalat).
Martin Führ, Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule
Darmstadt und Mitglied des Verwaltungsrats der Europäischen
Chemikalienagentur ECHA: "Das europäische Chemikalienrecht garantiert
Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Auskunftsrecht, damit sie die
Chance haben, bewusste Kaufentscheidungen zu treffen. Verbraucher
sollten diese Möglichkeit nutzen, um dem Handel zu signalisieren,
dass sie keine Produkte mit problematischen Stoffen kaufen wollen.
Dadurch steigt der Druck auf Hersteller und Händler, belastete Ware
auszulisten."
Ein Hintergrundpapier mit den vollständigen Testergebnissen finden
Sie im Internet unter: http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/publikat
ionen/chemie/20100913_chemie_hintergrund_reach.pdf
Weitere Informationen und einen Musterbrief für
Verbraucheranfragen nach Schadstoffen finden Sie im Internet unter
www.bund.net/gift-stoppen
Originaltext: BUND
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7666
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7666.rss2
Pressekontakt:
Jurek Vengels, BUND-Experte für Chemikalienpolitik:
Tel. 030-27586-422, Mobil: 0151-10727282 bzw.
Katrin Riegger, BUND-Pressereferentin:
Tel. 030-27586-464, Fax: -440
E-Mail: presse@bund.net
Internet: www.bund.net
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