WIdO liefert Zahlenbasis für den Arzneiverordnungs-Report
Geschrieben am 14-09-2010 |
Berlin (ots) - In Berlin wurde am 14. September 2010 der neue
Arzneiverordnungs-Report 2010 vorgestellt. Die Analysen des seit 1985
erscheinenden Standardwerkes basieren wesentlich auf den Daten und
Klassifikationen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO. Seit
30 Jahren schafft der GKV-Arzneimittelindex Transparenz im deutschen
Arzneimittelmarkt. Dazu wertet das WIdO jährlich mehr als 700
Millionen Arzneimittelverordnungen aus und beobachtet die Produkt-
und Preisentwicklung von derzeit rund 50.000 verschiedenen
Medikamenten. Das WIdO liefert damit wichtige Entscheidungsgrundlagen
für Krankenkassen, Ärzte und die Gesundheitspolitik.
Der GKV-Arzneimittelindex zeigt für das Jahr 2009: Der Umsatz mit
Fertigarzneimitteln (ohne Rezepturen, Sprechstundenbedarf,
Verbandstoffe etc.) für Versicherte der GKV liegt bei 28,5 Mrd. EUR
und ist somit gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Mrd. EUR (+6,8 %)
gestiegen. Der Umsatz ist allein während der vergangenen 10 Jahre um
mehr als 50 % gestiegen: Im Schnitt rund 5 % pro Jahr, trotz einer
Vielzahl gesetzlicher Regulierungsmaßnahmen und
Kostendämpfungsbemühungen.
Ausschlaggebend für den Anstieg im Jahr 2009 war zum Einen eine
Zunahme der Verordnungen um 3,0 % (+813 Mio. EUR) sowie zum Anderen,
dass die durchschnittliche Verordnung um 3,7 % teurer geworden ist
(+1010 Mio. EUR). Dabei zeigen die Analysen des aktuellen
Arzneiverordnungs-Reports 2010, dass nach wie vor hohe
Einsparpotenziale bestehen: 4,1 Milliarden Euro könnten ohne
Qualitätseinbußen in der Therapie eingespart werden, wenn konsequent
preiswerte Generika verordnet würden, anstelle von teuren
Analogpräparate therapeutisch mindestens gleichwertige patentfreie
Alternativen rezeptiert würden und auf Arzneimittel mit umstrittener
Wirksamkeit verzichtet würde. Dabei haben sich die Marktsegmente in
den vergangenen Jahren unterschiedlich entwickelt.
In der 30jährigen Expertise des GKV-Arzneimittelindex konnten die
Entwicklungen im Arzneimittelmarkt transparent gemacht werden, die
die gesundheitspolitischen Akteure veranlasst haben konkrete Lösungen
zu entwickeln. Dabei zeigt sich in der Rückschau, dass die damaligen
Probleme andere sind als die heutigen.
Umstrittene Arzneimittel rückläufig
Arzneimittel mit umstrittener Wirksamkeit umfassten Anfang der
90er Jahre nahezu 40 % der Verordnungen und fast ein Drittel des
gesamten GKV-Arzneimittelumsatzes. In 2009 lag der Umsatzanteil unter
3 %. Nach rückläufigem Trend, war die Verordnung von Präparaten
dieses Marktsegments zuletzt im Jahr 2004 deutlich eingebrochen. Mit
dem weitgehenden Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger
Arzneimittel aus der Erstattung der GKV durch das
GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) stagnieren die zumeist rezeptfreien
Arzneimittel mit umstrittener Wirksamkeit auf niedrigem Niveau.
Dennoch hätten auch im Jahr 2009 rund 580 Mio. EUR zusätzlich für
eine wirksame Therapie zur Verfügung gestanden, wenn auf die
Verordnung dieser Produkte vollständig verzichtet worden wäre.
Häufiger Einsatz von Generika
Generika schreiben seit vielen Jahren Erfolgsgeschichte im
deutschen Arzneimittelmarkt, das bescheinigen auch internationale
Vergleiche. Im Jahr 2009 erzielten Generika einen Verordnungsanteil
von rund 70 %. Dabei bestehen auch in diesem Segment erhebliche
Einsparpotenziale von 1,3 Mrd. EUR, ein Beleg dafür, dass auch bei
Generika - trotz fallender Preise - nach wie vor erhebliche
Preisunterschiede bestehen. Diese sind im Jahr 2009 um 2 % gesunken,
so dass der Umsatz im generikafähigen Marktsegment trotz höherer
Verordnungsmengen nicht gestiegen ist. Hinzu kommen die
kostensenkenden Effekte durch die Rabattverträge im generikafähigen
Markt.
Erfolgsgeschichte Festbeträge und Rabattverträge
Seit 1989 sorgt das Festbetragssystem für einen Preiswettbewerb im
generikafähigen Markt und trägt damit erheblich zur Stabilität der
Arzneimittelpreise bei. Mit den Regelungen des
Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) wurde der
Preiswettbewerb 2006 weiter angekurbelt. Seitdem besteht die
Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung für Arzneimittel, deren Preis um
mindestens 30 % unter Festbetrag liegt. Zusätzlich nutzen die meisten
Kassen seit 2007 die Möglichkeit, durch Direktverträge mit
Herstellern kassenindividuelle Preisvorteile zu realisieren. Als
erste gesetzliche Krankenkasse hat die AOK Arzneimittelrabattverträge
europaweit ausgeschrieben und sie rechtssicher durchgesetzt. Aktuell
laufen Versorgungsverträge für 143 Wirkstoffe mit einem jährlichen
AOK-Umsatz im Umfang von 3,5 Mrd. EUR. Am 1. Oktober 2010 treten die
Verträge der inzwischen 5. Tranche für zwölf weitere Wirkstoffe in
Kraft. Mit Hilfe der Rabattverträge werden die AOKs allein 2010 rund
520 Millionen Euro bei den Arzneimittelausgaben einsparen können.
Dabei besteht die Gefahr, dass die Rabattverträge durch die geplanten
Regelungen des AMNOG deutlich an Schlagkraft verlieren werden.
Problem patentgeschützte Arzneimittel
Rabattverträge bestehen in erster Linie bei generikafähigen
Wirkstoffen. Dabei ist es jedoch ein anderes Marktsegment, das in den
letzten Jahren durch beständiges Umsatzwachstum besonderes Augenmerk
verdient. Patentgeschützte Arzneimittel umfassten zuletzt im Jahr
2009 einen Umsatz von 13,2 Mrd. EUR, der sich damit in den
vergangenen zehn Jahren nahezu verdoppelt hat. Dabei entfielen 2009
2,3 Mrd. EUR auf patentgeschützte Analogpräparate. Für 85 % des
Umsatzes patentgeschützter Arzneimittel gibt es keine Festbeträge und
damit keine Preisregulierung. Die Hersteller können für diese
Arzneimittel jeden beliebigen Preis von den Kassen verlangen. Die
meisten unserer europäischen Nachbarn gehen hier anders vor und
bewerten den Nutzen neuer Produkte, um über die Kostenübernahme im
Rahmen ihrer jeweiligen Gesundheitssysteme zu entscheiden. Mit dem
AMNOG soll nun auch für Deutschland ein Paradigmenwechsel bei
patentgeschützten Arzneimitteln eingeläutet werden: Innerhalb von
sechs Monaten nach Marktzugang soll künftig mittels einer schnellen
Nutzenbewertung geklärt werden, ob ein neues Medikament einen höheren
Nutzen hat, als bereits bekannte Mittel. Ist dies nicht der Fall,
sollen entweder ein Festbetrag oder zentrale Preisverhandlungen
sicherstellen, dass diese Mittel nicht teurer sind als die
Standardtherapie. Gibt es einen Zusatznutzen, verhandelt der
GKV-Spitzenverband zentral mit dem Hersteller über den Preis. Damit
wird frühzeitig Transparenz geschaffen, welche Medikamente
tatsächlich einen therapeutischen Fortschritt versprechen. Forschung
und Entwicklung innovativer Medikamente lohnt sich weiterhin für die
Hersteller. Gleichzeitig bleiben gute neue Therapien für alle
bezahlbar.
Wie sich die Arzneimittelverordnungen der Gesetzlichen
Krankenversicherung 2009 entwickelt haben, beleuchtet der neue
Arzneiverordnungs-Report, der am 14. September 2010 in Berlin
vorgestellt wurde. Zahlreiche Experten aus Pharmakologie, Medizin und
Ökonomie - auch aus dem WIdO - kommentieren erneut das ärztliche
Verordnungsverhalten des letzten Jahres. Der GKV-Arzneimittelindex im
Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) stellt dabei auch die
Verordnungs- und Klassifikationsdaten zur Verfügung.
Ulrich Schwabe; Dieter Paffrath (Hrsg.):
Arzneiverordnungs-Report 2010
Aktuelle Daten, Kosten, Trends und Kommentare
Springer Medizin Verlag Heidelberg; 2010. 1114 Seiten mit 81
Abbildungen. Ladenpreis EUR 49,95; ISBN: 978-3-642-13379-4
Originaltext: Wissenschaftliches Institut der AOK
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/32063
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_32063.rss2
Pressekontakt:
Wissenschaftliches Institut der AOK
Helmut Schröder
Tel.: 030-34646-2393
Fax: 030-34646-2144
helmut.schroeder@wido.bv.aok.de
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