Alkohol im Straßenverkehr / Hände weg vom Fahrradlenker / ADAC: Auch Restalkohol kann gefährlich werden
Geschrieben am 15-09-2010 |
München (ots) - Wer jetzt auf dem Münchner Oktoberfest und anderen
Herbst- oder Weinfesten unbeschwert mitfeiern will, sollte laut ADAC
Auto und Fahrrad stehen lassen. Wen die Polizei zur Alkoholkontrolle
bittet, der muss mit unangenehmen Folgen rechnen. Wer mit 0,5 bis
1,09 Promille Alkohol im Blut ein Kraftfahrzeug im öffentlichen
Straßenverkehr fährt, ohne alkoholisiert aufzufallen, wird wegen
einer Ordnungswidrigkeit belangt. Das heißt in aller Regel: Geldbuße
von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg.
Wer mit seinem Pkw einen Unfall verursacht oder auffällig fährt,
begeht bereits ab 0,3 Promille eine Straftat und wird mit einem
Fahrverbot oder mindestens sechs Monaten Führerscheinentzug und
sieben Punkten in Flensburg belangt.
Autofahrer, die mit 1,1 Promille oder mehr aus dem Verkehr gezogen
werden, gelten als absolut fahruntüchtig. Auch ohne alkoholtypisches
Fehlverhalten im Straßenverkehr liegt hier nicht mehr nur eine
Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor. Es droht eine hohe
Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar Freiheitsstrafe. Die
Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen.
Ähnliches gilt für Radfahrer, die betrunken erwischt werden. Sie
sind bei 1,6 Promille absolut fahruntüchtig. Auch sie können den
Führerschein verlieren, wenn die Führerscheinbehörde wegen der hohen
Alkoholisierung auf eine Untauglichkeit zum Führen von
Kraftfahrzeugen schließt. Dies hätte eine MPU zur Folge.
Am Morgen nach einem bierseligen Festbesuch ist man häufig noch
nicht wieder fahrtüchtig. Der Körper baut nur etwa 0,1 Promille
Alkohol pro Stunde ab. Deswegen: nach durchzechter Nacht immer
öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Denn auch mit sogenannten
Promillekillern sollte man laut ADAC vorsichtig sein. Wer glaubt,
sich durch eine üppige Mahlzeit eine Grundlage für seinen Bier- oder
Weingenuss schaffen zu können, irrt. Ein voller Magen kann die
Aufnahme des Alkohols nicht verhindern, sondern bestenfalls
verzögern. Tee und Kaffee machen nicht nüchtern, sondern wach. Und
Tabletten beschleunigen den Alkoholabbau keineswegs, vielmehr können
sie Übelkeit und Durchfall auslösen.
Originaltext: ADAC
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7849
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Pressekontakt:
ADAC-Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katharina Bauer
Tel.: +49 (0)89/ 7676 2412
E-Mail: katharina.bauer@adac.de
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