Unerlaubte Telefonwerbung: DDV ruft Verbraucherschutzminister zur Bewertung mit Augenmaß auf / Keine Verschärfung des Gesetzes notwendig
Geschrieben am 15-09-2010 |
Wiesbaden (ots) - Im Vorfeld der Tagung der
Verbraucherschutzminister am 16. und 17. September ermahnt der
Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) die Politik eindringlich,
keine übereilten Schlüsse zu ziehen. Eine Verschärfung des im August
2009 eingeführten Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung,
den sogenannten cold calls, sei nicht notwendig: Die
Evaluierungsphase sei viel zu früh eingeläutet worden, so dass
ausreichende Schlüsse noch gar nicht gezogen werden könnten. Zum
anderen könne eine Verschärfung des Gesetzes vorsätzlichen
Telefonbetrügern nicht das Handwerk legen.
Für die Evaluierungsphase ist eine Periode von bis zu drei Jahren
festgelegt worden. Das Bundesjustizministerium hat allerdings bereits
jetzt, nur ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes mit einem
Fragebogen an Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbände einen ersten
Evaluierungsschritt eingeleitet. Dr. Simon Juraschek, Vorsitzender
des Councils TeleMedien- und CallCenter-Services im DDV: "Eine
Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt erscheint aus unserer Sicht nicht
möglich, da ein Bewährungszeitraum von zwölf Monaten für das Gesetz
deutlich zu kurz und unseres Erachtens vom Gesetzgeber so auch nicht
vorgesehen war." Dies sollten die Verbraucherschutzminister der
Länder im Auge haben, wenn sie das Thema Ende der Woche auf die
Agenda nehmen. Der Verband fordert von ihnen eine Versachlichung der
Diskussion. Voreilige Schlüsse aus einem "Blitzlicht als erstes
Stimmungsbild" zu ziehen, sei nicht akzeptabel, zumal die Bewertung
gerade in den Medien oft auf einer Vermischung der Fakten (cold calls
/ vorsätzlicher Telefonbetrug) basiere. Der Verband stellt zudem eine
Sensibilisierung der Auftraggeber von Telefonmarketing fest; die
verbotene "Kaltakquise", die im Fokus des Gesetzes steht, spiele kaum
noch eine Rolle.
Der DDV weist einmal mehr darauf hin, dass gegen vorsätzlichen
Telefonbetrug (etwa Gewinninformation mit Aufforderung des Rückrufs
auf 0900-Nummer durch automatisierte Ansagen) keine Verschärfung des
Gesetzes helfen kann. Telefonbetrug erfüllt einen Straftatbestand.
Liegen Anhaltspunkte vor, ist dies ein Fall für die
Staatsanwaltschaft. Simon Juraschek: "Vorsätzlichen Betrügern kann
eine Verschärfung des Gesetzes nicht das Handwerk legen. Es ist
wichtig, dass die Verbraucherschutzminister sich dessen bewusst
sind."
Der DDV ist der größte Zusammenschluss von
Dialogmarketing-Unternehmen in Europa und einer der Spitzenverbände
der Kommunikationswirtschaft in Deutschland.
Originaltext: Dt. Dialogmarketing Verband e.V.
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Pressekontakt:
Nanah Schulze,
PR und Wirtschaftskommunikation DDV,
Telefon: 0611/97793-16, 0151 / 23018105,
E-Mail: n.schulze@ddv.de,
www.ddv.de
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