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EANS-Stimmrechte: COLEXON Energy AG / Veröffentlichung gemäß § 27 a Abs. 2 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Geschrieben am 17-09-2010


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Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Angaben zum Mitteilungspflichtigen:



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Name: DKA Consult A/S
Sitz: Virum
Staat: Dänemark



Angaben zum Emittenten:
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Name: COLEXON Energy AG
Adresse: Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg
Sitz: Hamburg
Staat: Deutschland



Die DKA Consult A/S, Virum, Dänemark hatte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
26.08.2010, unter Korrektur ihrer Mitteilung am 31.08.2010, mitgeteilt, dass
ihr Stimmrechtsanteil an der COLEXON Energy AG, Hamburg, Deutschland, ISIN:
DE0005250708, WKN: 525070 am 20.08.2010 die Schwellen von 20% und 25%
überschritten hat und an diesem Tag 25,39% (das entspricht 4.505.140
Stimmrechten) betragen hat. 6,02% der Stimmrechte (das entspricht 1.068.935
Stimmrechten) waren der DKA Consult A/S gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Die
zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgende Aktionäre, deren
Stimmrechtsanteil an der COLEXON Energy AG 3% oder mehr betrug, gehalten:
Vagner Holding A/S.



Vor diesem Hintergrund hat uns die DKA Consult A/S, Virum, Dänemark am
15.09.2010 ergänzend gemäß § 27a Abs. 1 WpHG und unter Aktualisierung der
früheren Mitteilung gemäß § 27a Abs. 1 WpHG vom 15.09.2009 folgendes
mitgeteilt:



* Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.



* Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere
Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.



* Es wird eine Einflussnahme auf die Besetzung des Aufsichts- und des
Leitungsorgans des Emittenten angestrebt.



* Es wird eine angemessene Änderung der Dividendenpolitik des Emittenten
angestrebt. Darüber hinaus wird keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
des Emittenten, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung angestrebt.



* Die Überschreitung der in der Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
vom 26.08.2010, korrigiert am 31.08.2010, genannten Stimmrechtsschwellen
resultiert aus einer Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 WpHG. Für
den Erwerb der Stimmrechte wurden daher weder Fremd- noch Eigenmittel
aufgewendet.



Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: COLEXON Energy AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:


Branche: Energie
ISIN: DE0005250708
WKN: 525070
Index: CDAX, Prime All Share
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Berlin / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
München / Freiverkehr


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