Umwelthilfe verlangt von Justizministerin Einsicht in Akten zur Entscheidung über Laufzeitverlängerung
Geschrieben am 22-09-2010 |
Berlin (ots) - Pressemitteilung
Juristischer Positionswechsel im Haus von Justizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) von zwei Jahren und vier Monaten
auf bis zu 14 Jahre nicht nachvollziehbar - DUH fordert auf Grundlage
des Informationsfreiheitsgesetzes Einsicht in Vermerke und sonstige
Schriftstücke - DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake: "Entscheidung
auf Druck von Parteichef Westerwelle?"
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) will Bundesjustizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mit juristischen Mitteln
zwingen, die Gründe für einen bisher nicht nachvollziehbaren
Positionswechsel ihres Hauses im Zusammenhang mit der Entscheidung
über die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken zu offenbaren. Das
Bundesjustizministerium hatte laut Medienberichten - unter anderem im
Nachrichtenmagazin der Spiegel (Ausgabe 34/2010 vom 23. August) -
zunächst Laufzeitverlängerungen von nur zwei Jahren und vier Monaten
für verfassungsrechtlich zulässig erachtet, sofern der Bundesrat
nicht zustimme. Zwei Wochen später hatte die Ministerin überraschend
gegen die von der Bundesregierung beschlossene Laufzeitverlängerung
von bis zu 14 Jahren keine Einwände erhoben.
Die DUH beantragt nun bei der Justizministerin Akteneinsicht in
"sämtliche, in Ihrem Haus im Zusammenhang mit der Frage, was unter
einer moderaten Laufzeitverlängerung zu verstehen ist, erstellten und
vorhandenen Vermerke und sonstigen Schriftstücke". Das Begehren der
DUH auf Akteneinsicht erfolgt auf Grundlage des
Informationsfreiheitsgesetzes, IFG. Die Frist von zwei Jahren und
vier Monaten hatte sich aus einer Drittelung der durchschnittlich
nach dem geltenden Atomausstiegsgesetz derzeit noch erlaubten
Reaktorlaufzeiten von sieben Jahren für die 17 deutschen
Atomkraftwerke ergeben. Dies hatten die BMJ-Juristen als "moderate
Laufzeitverlängerung" definiert.
"Der juristische Positionswechsel von Frau
Leutheusser-Schnarrenberger ist sachlich nicht nachvollziehbar und
bis heute nicht einmal ansatzweise erklärt worden", sagt
DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Wer, wie die Bundesregierung,
der Rechtsauffassung anhänge, eine moderate Laufzeitverlängerung sei
ohne Zustimmung des Bundesrates grundsätzlich möglich, müsse als
Maßstab für den Terminus "moderat" selbstverständlich die konkreten
Verhältnisse vor und nach der geplanten Gesetzesänderung betrachten -
wie es das BMJ ja auch zunächst getan habe. "Wenn Frau
Leutheusser-Schnarrenberger dann plötzlich einer sechsmal höheren
Laufzeitverlängerung zustimmt, stellt sich die Frage, ob diese
Kehrtwende juristisch sauber begründet wurde oder unter dem Druck der
FDP-Parteiführung, namentlich des Vorsitzenden Guido Westerwelle,
zustande gekommen ist."
Dass es nach dem Anfang Juni von den Verfassungsressorts
(Bundesministerium des Inneren und Bundesministerium der Justiz)
erstellten vorläufigen Gutachten zur Zustimmungsbedürftigkeit einer
Laufzeitverlängerung in der Länderkammer keinerlei weitere
schriftliche Ausarbeitungen zur schließlich erfolgten konkreten
Entscheidung geben soll, nannte die Leiterin Energiewende und
Klimaschutz der DUH, Rechtsanwältin Cornelia Ziehm "in hohem Maße
irritierend". Es stehe vielmehr zu vermuten, dass die Bundesregierung
ihre Motive nicht offenlegen wolle, um der Gegenseite in den
bevorstehenden juristischen Auseinandersetzungen keine weiteren
Argumente zu liefern. "Anscheinend handelt es sich hier um ein
weiteres Kapitel der Geheimdiplomatie, die wir schon bei den
Vertragsverhandlungen der Regierung mit den Atomkonzernen erlebt
haben. Es ist schwer vorstellbar, dass eine Entscheidung dieser
Tragweite zwischen dem Kanzleramt und den Verfassungsressorts
praktisch auf Zuruf zustande kommt und die Justizministerin aus ihrem
eigenen Haus nicht einmal einen Vermerk zur Vorbereitung erhalten
haben soll."
Nach dem Informationsfreiheitsgesetz sind die begehrten
Informationen "unverzüglich" zugänglich zu machen. Die DUH fordert
daher die Bundesjustizministerin auf, dem Begehren auf Akteneinsicht
rasch nachzukommen und es nicht auf rechtliche Auseinandersetzungen
ankommen zu lassen. Eine Verzögerung oder gar Verweigerung werde
sonst die Zweifel an der Seriosität der Entscheidungsfindung zur
Laufzeitverlängerung weiter verstärken.
Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2
Pressekontakt:
Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil: 0151 55 016943, Tel.: 030 2400867-0, E-Mail:
baake@duh.de
Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Klimaschutz und Energiewende, Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin; Mobil: 0160 94182496; Tel.: 030 2400867-0,
E-Mail: ziehm@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin; Mobil: 0171 5660577, Tel.: 030 2400867-0, E-Mail:
rosenkranz@duh.de
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