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Landgericht Köln bestätigt: Erneuter Wettbewerbsverstoß des Maklers Gorr

Geschrieben am 11-09-2006

Coburg (ots) -

Ein von dem Versicherungsmakler Claus-Dieter Gorr über seine
Gesellschaften GVM Gorr und Partner GmbH und PremiumCircle
Deutschland GmbH im Internet angebotener Vergleich von privaten
Krankenversicherungen ist irreführend und damit wettbewerbswidrig.
Mit dieser Begründung bestätigte das Landgericht Köln in einem Urteil
vom 31. August 2006 (Az 31 O 514/06) eine von der
HUK-COBURG-Krankenversicherung erwirkte einstweilige Verfügung gegen
Gorr und wies dessen Widerspruch zurück.

In dem untersagten Online-Vergleich konnten Interessenten 14
verschiedene Einzelkriterien mit Noten von „sehr wichtig" bis
„nachrangig" bewerten. Die Nutzer des Vergleichs konnten dadurch den
Eindruck bekommen, ein individuell auf ihre Bedürfnisse
zugeschnittenes Angebot zu erhalten. Tatsächlich brachten
Test-Vergleiche mit unterschiedlichen Vorgaben - „sparsamer Kunde",
„optimiertes Angebot" und „Luxuskunde" - jeweils dieselben Tarife auf
den ersten beiden Plätzen. Einmal wurde sowohl bei der Einstellung
„sparsamer Kunde" als auch bei der Einstellung „Luxuskunde" ein
identisches Gesamtergebnis auf den ersten vier Plätzen ermittelt.

Gorr räumte ein, dass der Online-Vergleich ausschließlich den
Leistungsumfang der Tarife vergleicht und dementsprechend der Tarif
mit dem umfassendsten Leistungsspektrum regelmäßig den ersten Rang
erreicht. Damit aber läuft das Ergebnis des Vergleichs auch nach
Auffassung des Gerichts insbesondere den Bedürfnissen des sparsamen
Kunden entgegen.

Der Versicherungsmakler Gorr und seine von ihm betriebenen
Unternehmen PremiumRating GmbH und GVM Gorr und Partner GmbH waren
bereits vor Jahresfrist in einem Rechtsstreit mit der
HUK-COBURG-Krankenversicherung unterlegen. Seinerzeit hatte
PremiumRating einen Leistungsvergleich entwickelt, in dem die Tarife
mehrerer Anbieter für die Krankenvollversicherung in nicht
nachvollziehbarer Weise als „nicht empfehlenswert" eingestuft wurden.
Die HUK-COBURG-Krankenversicherung erwirkte wegen erheblicher Zweifel
an der Objektivität und Unabhängigkeit des Ratings von Gorr
einstweilige Verfügungen, die Gorr schließlich anerkannte.

Originaltext: HUK-Coburg
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7239
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7239.rss2

HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel: 09561 96-2080/81/82
Fax: 09561 96-3680
presse@huk-coburg.de
http://www.huk.de

Leitung: Alois Schnitzer


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