Juristische Fachtagung zum Betrug im Gesundheitswesen in der KKH / Abrechnungsmanipulation im Gesundheitswesen nimmt weiter zu - Strukturen werden komplexer
Geschrieben am 14-09-2006 |
Hannover (ots) - Am 14. September 2006 veranstaltete die Kaufmännische Krankenkasse - KKH eine juristische Fachtagung zum Betrug im Gesundheitswesen. Mehr als 160 Fachleute kamen in Hannover zusammen, um aktuelle Ergebnisse, neue Trends und den Stand der Forschung zu diskutieren. Mitveranstalter der Tagung waren die Juristische Fakultät der Universität Hannover und das "Institute Risk & Fraud Management" der Steinbeis-Hochschule Berlin.
Allein die KKH hat im ersten Halbjahr 2006 deutschlandweit Abrechnungsmanipulationen in Höhe von mehr als einer halben Million Euro aufgedeckt. Seit 2001 konnte die Kaufmännische bereits ein Schadensvolumen von über fünf Millionen Euro ermitteln. In dieser Zeit hat die KKH insgesamt mehr als 4.700 Fälle von Abrechnungsbetrug bearbeitet. "Dies zeigt, dass die Bekämpfung von Abrechnungsbetrug erfolgreich verläuft und unsere Kontrollmechanismen greifen", so Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der KKH.
Die Strukturen bei der Manipulation von Abrechnungen im Gesundheitswesen werden immer komplexer. "Besorgnis erregend sind die auf systematischem Betrug beruhenden Großfälle, die immer wieder vorkommen", sagte Ingo Kailuweit. Abrechnungen werden zunehmend gezielter und durch netzwerkartige Strukturen verschiedener Leistungserbringer manipuliert. "Dies zeigt, dass die Bekämpfung der Abrechnungsmanipulation im Gesundheitswesen einen hohen Stellenwert behalten wird. Und auch aus kriminologischer Sicht gibt es enormen Handlungsbedarf", so Prof. Bernd-Dieter Meier von der Juristischen Fakultät der Universität Hannover.
Der KKH-Chef bekräftigte in diesem Zusammenhang nochmals seine Forderung nach der Erweiterung des Strafgesetzbuches. Kailuweit: "Die KKH wirbt seit Jahren für mehr Rechtssicherheit. Insbesondere bei Korruptionstatbeständen ist es noch immer zweifelhaft, inwieweit die Merkmale der Bestechung und Bestechlichkeit auf die sozialrechtlichen Beziehungen zwischen Krankenkassen, Ärzten und anderen Vertragspartnern anwendbar sind." Dies erschwere die Arbeit der Ermittlungsbehörden. "Viele Staatsanwälte warten auf weitere Rückendeckung und die Entscheidung eines Präzedenzfalles. Da aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten Staatsanwälte aber nicht einmal Anklage erheben, kann natürlich auch kein Präzedenzfall entschieden werden. Wir stecken regelrecht in einem Teufelskreis", beschrieb Dr. Oliver Pragal von der Prevent AG in Hamburg die derzeitige Rechtslage.
Das so genannte Pharmamarketing ist nur ein Beispiel dafür. Gerade bei diesen Korruptionssachverhalten ist die rechtliche Einordnung umstritten, da die Vorteilsnahme durch Ärzte, Apotheker und Vertreter anderer Gesundheitsberufe nach derzeitiger Rechtslage nicht immer als Bestechung zu werten ist. "Um Manipulationen und Abrechnungsbetrug aufzudecken und wirksam zu bekämpfen, ist eine ganzheitliche Sicht auf das Gesundheitswesen und die beteiligten Akteure notwendig", betonte Dr. Henning Herzog, Direktor des "Institute Risk & Fraud Management" an der Steinbeis-Hochschule Berlin. "Daher müssen effektive Präventionssysteme fachübergreifend ausgestaltet sein", riet er weiter.
Die KKH hat im März 2001 als erste gesetzliche Krankenkasse einen eigenen Arbeitsbereich eingerichtet, der sich ausschließlich der Bekämpfung von Abrechnungsmanipulation widmet. Erst mit dem GKV-Modernisierungsgesetz im Jahr 2004 wurde allen gesetzlichen Krankenkassen eine solche Stelle verpflichtend vorgeschrieben. Kailuweit: "Ich sehe die frühe Pionierarbeit der KKH mit diesem Schritt des Gesetzgebers bestätigt. Die KKH war mit ihrer Entscheidung, frühzeitig ein unabhängiges Team für die Bekämpfung von Abrechnungsmanipulation zu bilden, von Beginn an auf dem richtigen Weg."
Weitere Referenten der Tagung waren: - Hans-Jürgen Mahnkopf, Oberstaatsanwalt aus Hannover, - Prof. Dr. Thomas Rönnau von der Bucerius Law School, Hamburg, - Ruth Schimmelpfeng-Schütte, Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, - Birgit Galley, Direktorin des "Institute Risk & Fraud Management" an der Steinbeis-Hochschule Berlin, - Prof. Dr. Volker Epping, Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Hannover.
In einer offenen Diskussionsrunde kamen am Ende der Tagung zudem Vertreter der Staatsanwaltschaft Hannover, der Universität Hannover, der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und von Transparency International zu Wort.
Originaltext: Kaufmännische Krankenkasse - KKH Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6524 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6524.rss2
Pressekontakt: KKH - Die Kaufmännische Pressestelle Karl-Wiechert-Allee 61 30625 Hannover E-Mail: presse@kkh.de Internet: www.kkh.de Telefon: 0511 2802-1610 Fax: 0511 2802-1699
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