Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Andreas Schmid drehen sich im Kreis / Zweifel der Ermittlungsrichterin an Begründung der Staatsanwaltschaft
Geschrieben am 15-09-2006 |
München (ots) - Nach nunmehr fünfzehnmonatigen, bislang ergebnislosen Ermittlungen gegen den früheren Frontmann der VIP Medienfonds, Andreas Schmid, wurde von der Staatsanwaltschaft München die Fortdauer der Untersuchungshaft beantragt. Diese genehmigte die Ermittlungsrichterin jedoch erst im zweiten Anlauf, nachdem zunächst hinsichtlich der Begründung große Fragezeichen aufgetaucht waren.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, dass bei den VIP Medienfonds 3 und 4 Gelder mittels eines Darlehensverhältnisses von dem jeweiligen Produktionsdienstleister an den Lizenznehmer des Films zwischenfinanziert und dann diese Darlehen nicht zurückgeführt wurden. Somit hätten nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht 100 Prozent der Fondsgelder für die Produktionen zur Verfügung gestanden und es wären auch keine Steuereffekte in der geplanten Höhe für die Anleger eingetreten.
Dieser Vorwurf wird nicht weiter aufrechterhalten. Vielmehr wird jetzt ausdrücklich die Rückführung dieser Darlehen zugestanden und somit offenbar auch der Vortrag der Verteidigung aufgenommen, dass die Gelder der Fonds prospektgemäß in die Herstellung von Filmen geflossen sind.
Der neue Vorwurf der Staatsanwaltschaft ist nun, die Fonds hätten die Zahlung an die Produktionsdienstleister unter dem Vorbehalt gemacht, dass diese das Geld an den jeweiligen Lizenznehmer weiterleiten. Der Lizenznehmer sollte dann wiederum das Geld an die Bank zur Erfüllung seiner Verpflichtung aus dem Schuldübernahmevertrag überweisen.
Ein solcher Vorbehalt ergibt sich aber weder aus den Verträgen, noch aus sonstigen Vereinbarungen, die die VIP Medienfonds 3 und 4 mit den Produktionsdienstleistern geschlossen haben. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft ist für die Verteidiger von Andreas Schmid nicht nachvollziehbar. Auch namhafte Steuerrechtsexperten stufen die Strukturen der VIP Medienfonds als steuer- und strafrechtlich unbedenklich ein.
Die Staatsanwaltschaft erhebt neuerdings darüber hinaus den Vorwurf der Untreue. Dieser ergibt sich jedoch weder aus wirtschaftlichen Tatsachen, noch aus einer von der Staatsanwaltschaft herangezogenen Zeugenaussage. Im Gegenteil, in der Zeugenaussage des zitierten Geschäftspartners wird die Behauptung des Staatsanwaltes, dass Garantien zu Lasten eines Filmbudgets vereinbart wurden, auch auf mehrfache Nachfrage der Staatsanwaltschaft ausdrücklich verneint.
Die Verteidiger von Andreas Schmid setzen jetzt darauf, dass die Gerichte dem Spuk ein Ende bereiten und Andreas Schmid aus der fast schon ein Jahr andauernden Untersuchungshaft entlassen wird.
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