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Kähler: Die "Sterbenden mit wirklicher Hilfe begleiten". / "Keine Lizenz zum Töten"

Geschrieben am 18-09-2006

Hannover (ots) - Vor einer Zulassung der Tötung auf Verlangen und
der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung hat der stellvertretende
Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD),
Landesbischof Christoph Kähler, gewarnt. Im Blick auf den am Dienstag
beginnenden 66. Deutschen Juristentag in Stuttgart, der sich unter
anderem mit dem Spannungsverhältnis von Patientenautonomie und
Strafrecht bei der Sterbebegleitung beschäftigen wird, sagte Kähler:
"Wir dürfen keine Lizenz zum Töten erteilen."

Die Kirchen werden sich auch in Zukunft dafür einsetzen, so der
Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen, dass
an den bestehenden gesetzlichen Regelungen zur "Tötung auf Verlangen"
festgehalten wird und keine Lockerung in Richtung aktive Sterbehilfe
erfolgt, selbst wenn europäische Nachbarländer hier einen anderen Weg
gehen. "Wer das Leben wie das Sterben aus Gottes Hand annimmt, sollte
sich nicht zum Richter über das Leben machen. Auch die meisten
Atheisten sehen im Leben ein Geschenk."

Ganz entschieden sei auch der neuerdings erhobenen Forderung nach
einer ärztlichen Mitwirkung bei der Selbsttötung entgegenzutreten,
betonte Kähler. In jüngster Zeit beginnen sich in Deutschland
Organisationen zu etablieren, deren Anliegen es ist, Menschen eine
zügige und effiziente Möglichkeit für einen Suizid zu verschaffen. Im
Vordergrund des Handelns solcher Organisationen stehe nicht ein
Beratungsangebot mit lebensbejahenden Perspektiven, sondern allein
die rasche und sichere Abwicklung des gefassten
Selbsttötungsentschlusses, so der stellvertretende Ratsvorsitzende.
"Es ist doch wirklich zynisch, dass sich diese Organisationen noch
das Mäntelchen der Menschenfreundlichkeit umhängen."

Es sei zu befürchten, dass das Angebot einer geschäftsmäßigen
Vermittlung der Möglichkeit zur Selbsttötung zu einer nicht
unerheblichen Zunahme tatsächlicher Selbsttötungen führt. "Vor allem
schwerkranke und alte Menschen können sich unter Druck gesetzt
fühlen, diesen Weg zu wählen, wenn er denn angeboten wird."
Problematisch sei außerdem, dass diese Organisationen auch Menschen
ohne hoffnungslose oder unheilbare Krankheiten oder psychisch Kranken
ohne körperliches Leiden, auch altersdementen oder depressiven
Menschen eine Selbsttötungsmöglichkeit anbieten. Es bestehe daneben
die Gefahr einer Kommerzialisierung von Selbsttötungen, zumal sich
diese Organisationen über ihre Mitgliedsbeiträge hinaus auch noch
ihre jeweiligen Einzelleistungen honorieren lassen.

Die EKD lehne sowohl die aktive Sterbehilfe als auch die Beihilfe
zum assistierten Suizid eindeutig ab. Sie trete vielmehr dafür ein,
dass alles Menschenmögliche getan wird, um die Sterbenden mit
wirklicher Hilfe zu begleiten. "Dazu ist es insgesamt nötig,
Palliativ- und Schmerzmedizin zu fördern, die Sterbebegleitung im
Sinne der Hospizbewegung zu gestalten und das Instrument der
Patientenverfügungen zu stärken. In dieser Hinsicht ist heute vieles
möglich," so Landesbischof Kähler.

Aus Sicht der EKD sei es an der Zeit, dem Recht des Patienten,
über den Einsatz von lebensverlängernden Maßnahmen am Lebensende
selbst zu bestimmen, zur rechtlichen Durchsetzung zu verhelfen. Nach
christlichem Verständnis liegen Leben und Sterben der Menschen in
Gottes Hand. Deshalb sei das Abwarten des Todes die angemessene
Haltung im Blick auf das - eigene und fremde - Sterben. "Das heißt
nicht, dass Menschen im Blick auf den Tod nicht handeln dürften,"
erklärt Kähler. "Es zeichnet den Menschen aus, dass er auch dazu
bestimmt ist, sein Sterben zu bedenken und zu gestalten." Dazu könne
die Erkenntnis gehören, dass auch dem Sterben seine Zeit gesetzt ist
und es darauf ankommt, den Tod zuzulassen und seinem Kommen nichts
mehr entgegen zu setzen. Diese Erkenntnis könne niemand
stellvertretend für einen anderen haben. "Jede und jeder muss sie für
sich selbst gewinnen und vor Gott verantworten."

Die christlichen Kirchen sehen seit vielen Jahren in
Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten eine Hilfe, am
Lebensende gewährleistet zu wissen, dass der eigene und kein fremder
Wille ausschlaggebend für die medizinische Behandlung ist. Deswegen
haben der Rat der EKD und die Deutsche Bischofskonferenz in
Verbindung mit den übrigen Mitglieds- und Gastkirchen der
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland bereits 1999
eine Patientenverfügung unter dem Titel "Christliche
Patientenverfügung" herausgegeben, die seit 2004 in 2. überarbeiteter
Auflage vorliegt und bereits 2,5 Millionen mal abgerufen wurde.

Hannover/Eisenach, 18. September 2006
Pressestelle der EKD / Pressestelle der Evangelisch-Lutherischen
Kirche in Thüringen
Silke Fauzi / Ralf-Uwe Beck

Originaltext: EKD Evangelische Kirche in Deutschland
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55310
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_55310.rss2

Evangelische Kirche in Deutschland
Hans-Christof Vetter
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: christof.vetter@ekd.de


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