Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt Zeichnung des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention durch die Bundesregierung und fordert starken nationalen Präventionsmechanismus
Geschrieben am 19-09-2006 |
Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die für Mittwoch, 10:15 h Ortszeit, in New York vorgesehene Zeichnung des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention durch Außenminister Frank-Walter Steinmeier. Deutschland wird damit nach längeren innenpolitischen Diskussionen über das neue völkerrechtliche Instrument zum 53. Unterzeichnerstaat. "Das Zusatzprotokoll bildet einen Meilenstein im internationalen Bemühen um die effektive Überwindung von Folter und grausamer und unmenschlicher Behandlung und Bestrafung", erklärte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Bielefeldt betonte den präventiven Charakter des Instruments, der neu und wegweisend sei. Durch unabhängige Kontrollgremien sollten Folter und unmenschliche Behandlung verhindert werden. Der Menschenrechtsexperte äußerte zugleich Kritik am derzeit in Deutschland vorgesehenen Modell eines nationalen Kontrollmechanismus mit vier ehrenamtlich arbeitenden Kommissaren und einem Bundesbeauftragten. Ein solches Gremium könne den Vorgaben des Zusatzprotokolls für ein plurales und effektives Gremium nicht genügen. Aufgrund der Größe Deutschlands und der Vielzahl der zu kontrollierenden Orte (etwa Gefängnisse, Polizeistationen, psychiatrische Kliniken, Abschiebehafteinrichtungen und Pflegeheime) sei das derzeit vorgesehene Modell bei weitem nicht ausreichend, so Bielefeldt. "Es bestehen reale Schutzlücken in Deutschland. Daher bedarf es eines nicht nur symbolischen Gremiums", erklärte Bielefeldt. Zudem würde das neue Instrument international erheblich geschwächt werden, wenn Deutschland und andere europäische Staaten den Standard zu niedrig setzten.
Weiter forderte Bielefeldt, den Beratungsprozess über die Ausgestaltung des nationalen Kontrollmechanismus in Deutschland transparent zu gestalten und zivilgesellschaftliche Akteure einzubeziehen. Derzeit wird über Ausgestaltung, Ansiedlung, Besetzung und Mandat des neuen Gremiums in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe verhandelt.
Das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention sieht die Einrichtung unabhängiger nationaler Besuchsmechanismen und eines internationalen Kontrollgremiums vor. Dadurch soll eine wirksame Kontrolle solcher Einrichtungen ermöglicht werden, in denen Menschen ihre Freiheit aufgrund behördlicher und gerichtlicher Entscheidung entzogen ist. Dieser präventive Ansatz soll den Schutz vor Folter weltweit verbessern. Das Zusatzprotokoll ist am 22. Juni 2006 in Kraft getreten. Bislang wurde es von 52 Staaten gezeichnet und von 24 Staaten ratifiziert.
Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=51271 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_51271.rss2
Pressekontakt: Tamara Nierstenhöfer Telefon (030) 259 359 - 13 Mobil: 0176 - 23179700 E-Mail: nierstenhoefer@institut-fuer-menschenrechte.de
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