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Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt Zeichnung des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention durch die Bundesregierung und fordert starken nationalen Präventionsmechanismus

Geschrieben am 19-09-2006

Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt
die für Mittwoch, 10:15 h Ortszeit, in New York vorgesehene Zeichnung
des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention durch
Außenminister Frank-Walter Steinmeier. Deutschland wird damit nach
längeren innenpolitischen Diskussionen über das neue völkerrechtliche
Instrument zum 53. Unterzeichnerstaat. "Das Zusatzprotokoll bildet
einen Meilenstein im internationalen Bemühen um die effektive
Überwindung von Folter und grausamer und unmenschlicher Behandlung
und Bestrafung", erklärte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen
Instituts für Menschenrechte. Bielefeldt betonte den präventiven
Charakter des Instruments, der neu und wegweisend sei. Durch
unabhängige Kontrollgremien sollten Folter und unmenschliche
Behandlung verhindert werden.

Der Menschenrechtsexperte äußerte zugleich Kritik am derzeit in
Deutschland vorgesehenen Modell eines nationalen Kontrollmechanismus
mit vier ehrenamtlich arbeitenden Kommissaren und einem
Bundesbeauftragten. Ein solches Gremium könne den Vorgaben des
Zusatzprotokolls für ein plurales und effektives Gremium nicht
genügen. Aufgrund der Größe Deutschlands und der Vielzahl der zu
kontrollierenden Orte (etwa Gefängnisse, Polizeistationen,
psychiatrische Kliniken, Abschiebehafteinrichtungen und Pflegeheime)
sei das derzeit vorgesehene Modell bei weitem nicht ausreichend, so
Bielefeldt. "Es bestehen reale Schutzlücken in Deutschland. Daher
bedarf es eines nicht nur symbolischen Gremiums", erklärte
Bielefeldt. Zudem würde das neue Instrument international erheblich
geschwächt werden, wenn Deutschland und andere europäische Staaten
den Standard zu niedrig setzten.

Weiter forderte Bielefeldt, den Beratungsprozess über die
Ausgestaltung des nationalen Kontrollmechanismus in Deutschland
transparent zu gestalten und zivilgesellschaftliche Akteure
einzubeziehen. Derzeit wird über Ausgestaltung, Ansiedlung, Besetzung
und Mandat des neuen Gremiums in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe
verhandelt.

Das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention sieht die
Einrichtung unabhängiger nationaler Besuchsmechanismen und eines
internationalen Kontrollgremiums vor. Dadurch soll eine wirksame
Kontrolle solcher Einrichtungen ermöglicht werden, in denen Menschen
ihre Freiheit aufgrund behördlicher und gerichtlicher Entscheidung
entzogen ist. Dieser präventive Ansatz soll den Schutz vor Folter
weltweit verbessern. Das Zusatzprotokoll ist am 22. Juni 2006 in
Kraft getreten. Bislang wurde es von 52 Staaten gezeichnet und von 24
Staaten ratifiziert.


Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=51271
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_51271.rss2

Pressekontakt:
Tamara Nierstenhöfer
Telefon (030) 259 359 - 13 Mobil: 0176 - 23179700
E-Mail: nierstenhoefer@institut-fuer-menschenrechte.de


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