O-Ton-Beitrag: Die richtige Altersrente wählen: Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Geschrieben am 20-09-2006 |
Berlin (ots) -
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Schwerbehinderte müssen mit vielen Nachteilen leben. Bei der Rente allerdings wird es ihnen etwas leichter gemacht. Sie können auf Antrag eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen abschlagsfrei erhalten, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben und bei Beginn der Rente anerkannt schwerbehindert sind. Die Behinderung muss amtlich festgestellt sein, erklärt Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:
O-Ton: 22 sec. "Das sind alle Personen mit dem Grad einer Behinderung von mindestens 50 Prozent. Über die Anerkennung als Schwerbehinderter entscheidet das Versorgungsamt auf Antrag. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder aber auch der Bescheid des Versorgungsamtes."
Darüber hinaus muss eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren mit rentenrechtlichen Zeiten erfüllt sein. Dazu gehören neben den Beitragszeiten zum Beispiel auch Kindererziehungs- oder Anrechnungszeiten oder Berücksichtigungszeiten. Man kann als schwerbehinderter Mensch bereits früher als mit 63 Jahren in Rente gehen, muss allerdings mit Rentenabschlägen rechnen. Für ältere Schwerbehinderte gilt allerdings ein besonderer Vertrauensschutz:
O-Ton: 23 sec. "Aus Vertrauensschutzgründen nach einer Rechtsänderung können aber auch schwerbehinderte Menschen weiter ohne Abschlag bereits mit 60 in Rente gehen, wenn sie bis zum 16. November 1950 geboren sind und am 16. November 2000 bereits schwerbehindert oder berufs- oder erwerbsunfähig waren."
Die Höhe des Abschlages für Schwerbehinderte, die nicht unter die Vertrauensschutzregelung fallen, richtet sich danach, wann die Rente vor dem 63. Lebensjahr beginnen soll. Jeder Monat des vorgezogenen Rentenbeginns kostet 0,3 Prozent Abschlag, bei drei Jahren des vorzeitigen Rentenbezugs also maximal 10,8 Prozent. Der Rentenexperte nennt ein Beispiel:
O-Ton: 20 sec. "Wer zum Beispiel mit 60 Jahren einen monatlichen Rentenanspruch von 1200 Euro hat, bei dem vermindert sich die Rente um rund 130 Euro auf 1070 Euro monatlich. Der monatliche Rentenabschlag gilt für die gesamte Laufzeit der Rente, also lebenslang."
Eine umfassende Beratung rund um diese Rentenart bieten die bundesweiten wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung an. Alle Adressen findet man auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de. Am bundesweiten Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 können Versicherte kostenlos weitere Informationen erhalten.
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben an desk@newsaktuell.de.
Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=50838 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_50838.rss2
Kontakt: Gabriele Chlopczik, Deutsche Rentenversicherung Bund,Telefon: 030 865-36750, Fax: 030 865-27379, D2: 0172 3821705, m@il gabriele.chlopczik@drv-bund.de
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