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Bundesamt für Naturschutz: / - Schlank werden mit Hoodia-Produkten nur mit Genehmigung! / - Hoodia Pflanze vom Aussterber bedroht

Geschrieben am 20-09-2006

Bonn (ots) - Wer träumt nicht davon? Auf rein pflanzlicher Basis
zum Idealgewicht. Und das ohne Nebenwirkungen. Das verspricht der
natürliche Appetitzügler Hoodia. Der Form nach an einen Kaktus
erinnernd hat die Pflanze vor einigen Jahren ihren Siegeszug in der
Wohlstandsgesellschaft angetreten. Was dem afrikanischen Volk der San
schon seit Jahrtausenden als Schutz vor Hungerqualen diente, erfreut
sich hier in Pillen- und Pulverform großer Beliebtheit. Aber der
Erfolg hat eine Schattenseite, eine störende Nebenwirkung für die
biologische Vielfalt. Denn ihrer großen Beliebtheit hält Hoodia wie
viele andere Heilpflanzen nicht mehr stand. Sie ist mittlerweile in
ihrem Bestand stark gefährdet. "Leider wird die Pflanze derzeit weder
durch kontrollierte Wildsammlung noch durch Anbau nachhaltig genutzt.
Deshalb weisen wir darauf hin, dass Hoodia den Regelungen des
Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) unterstellt wurde, um
den ausufernden Handel zum Schutz der Pflanze kontrollieren zu
können. Wer also mit Hoodia-Präparaten aus dem Ausland schlank werden
will, der braucht eine Ausfuhrgenehmigung des Herkunftslandes und
eine Einfuhrgenehmigung für Deutschland," erklärte Prof. Dr. Hartmut
Vogtmann, Präsident des Bundesamtes für Naturschutz. Davon betroffen
sind auch Auslandseinkäufe über das Internet durch den privaten
Endverbraucher. "Liegen die Genehmigungen bei der Einfuhr nach
Deutschland nicht vor, so werden die Präparate von den zuständigen
Zollämtern eingezogen. Aber auch der Kauf im Inland ist unzulässig,
wenn der Händler (z.B. Apotheken) Präparate anbietet, die ohne
Genehmigungen eingeführt wurden. Sowohl dem Einführer, als auch dem
Käufer und Verkäufer drohen Bußgeld- und in schlimmeren Fällen gar
Strafverfahren," sagte der BfN-Präsident.

Daher gilt: Bei der Einfuhr die Genehmigungen einholen oder vor
dem Kauf im Inland beim Händler absichern, ob es sich um genehmigte
und damit legal eingeführte Ware handelt. Nur wenn die Genehmigungen
bei der Einfuhr vorliegen oder der Händler auf ein CITES-Dokument
verweisen kann, dürfte dem zumindest rechtlich nebenwirkungsfreien
Abnehmen nicht mehr viel entgegenstehen.

Zuständig für die Erteilung von artenschutzrechtlichen
Genehmigungen ist das Bundesamt für Naturschutz in Bonn -
www.bfn.de (CITES).

Originaltext: BfN Bundesamt für Naturschutz
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=43341
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_43341.rss2

Pressekontakt:
Franz August Emde
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Telefon: 0228-84914444
Telefax: 0228-84911039


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