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Risiko Kraftstoff Flüssiggas / Kraftstoffqualität birgt Gefahr von Motorschäden

Geschrieben am 26-09-2006

Berlin (ots) -

Bei Nachrüstungen von Benzinfahrzeugen mit einem Flüssiggasantrieb
sind Reklamationen der Kunden fast an der Tagesordnung. Sie klagen
zum Teil über Leistungsverluste des Motors oder gar
Betriebsstörungen. Dies berichtet die Zeitschrift "Auto Service
Praxis" in ihrer aktuellen Ausgabe. Doch selten ist mangelnde
Sorgfalt deutscher Werkstätten oder ein technischer Defekt der
Gasanlage für den Ärger verantwortlich. Schuld kann die mitunter
schwankende Qualität des Kraftstoffs Flüssiggas, auch Autogas oder
LPG (Liquified Petroleum Gas) genannt, sein.

Ähnlich wie beim Ottokraftstoff hat auch die Qualität von
Flüssiggas, speziell das Verhältnis seiner Bestandteile Propan und
Butan, maßgeblichen Einfluss auf das Leistungs- und Abgasverhalten
des Motors. Und dieses Gasgemisch kann sehr unterschiedlich sein, wie
der Flüssiggas-Anbieter Progas GmbH & Co KG bestätigt. Nach der neuen
DIN EN 589 ist dies auch durchaus zulässig, denn sie regelt nicht
mehr die chemische Zusammensetzung des Gases, sondern nur den
Mindestdampfdruck, den das Gas bei unterschiedlichen Temperaturen
erfüllen muss. Solange der Kraftstoff den Mindestdampfdruck erfüllt,
kann in der warmen Jahreszeit beliebig viel billiges Butan
beigemischt werden. Die DIN EN 589 bietet den Kraftstoffherstellern
damit die Möglichkeit, Flüssiggas in verschiedenen Gemisch-Varianten
auf den Markt zu bringen. Aber welches Gemisch in den Tanks lagert,
weiß weder der Tankwart noch der Autofahrer.

Die Hersteller von Nachrüstanlagen für Flüssiggasfahrzeuge haben
ihre Systeme auf Mischungsverhältnisse von 95 Vol. Prozent Propan und
5 Vol. Prozent Butan bis hin zu 70 Vol. Prozent Propan und 30 Vol.
Prozent Butan eingestellt. Abweichungen von diesen
Mischungsverhältnissen führen zu Leistungsverlusten der Fahrzeuge und
in der Folge zu Betriebsstörungen. Ändert eine Werkstatt daraufhin
die Software der Steuerelektronik der Gasanlage, so kann die
Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen, da die Daten nicht mehr
mit den bei den Behörden hinterlegten Softwaredaten übereinstimmen.
Hinzu kommt, dass Fahrzeuge unter Umständen unter falschen
steuerlichen Voraussetzungen fahren, wenn die Abgaswerte aufgrund der
Änderung die vorgeschriebene Euro Norm überschreiten.

In diesem Zusammenhang kaum beachtet ist auch die Tatsache, dass
das Mischungsverhältnis von Propan und Butan in verschiedenen
europäischen Ländern ebenfalls unterschiedlich ist. So wird in
Frankreich zum Beispiel eine Mischung von 45 Vol. Prozent Propan zu
55 Vol. Prozent Butan bevorzugt. Mit einer solchen Mischung können
Fahrzeuge, die für deutsche Verhältnisse vorgesehen sind, nicht
störungsfrei betrieben werden. Urlaubsfahrten mit Flüssiggas werden
so zu einem unkalkulierbaren Risiko.

Erdgas als Kraftstoff ist dagegen von dieser Problematik nicht
betroffen. Darauf weist der Trägerkreis "Das Erdgasfahrzeug" hin.
Zwar schwankt auch der Methangehalt je nach Herkunft des Erdgases
innerhalb von vorgegebenen Grenzen. Die Fahrzeuge von Fiat, Opel,
Volkswagen und Volvo mit serienmäßigem Erdgasantrieb erkennen jedoch
die Gaszusammensetzung und passen den Motorbetrieb automatisch an.
Nachrüstanlagen von Drittanbietern spielen beim Erdgasmarkt seit
vielen Jahren nur noch eine untergeordnete Rolle. Erdgas und
Flüssiggas sind fundamental unterschiedliche Kraftstoffe, die nicht
miteinander austauschbar sind.

Weitere Informationen zum Thema Erdgasfahrzeuge erhalten
Interessierte unter der telefonischen Infoline 01802 - 234500 (0,06
Euro pro Gespräch) oder im Internet unter www.erdgasfahrzeuge.de.


Originaltext: Bundesverb. Gas- u. Wasserwirtschaft BGW
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=52586
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_52586.rss2

Für weitere Presseauskünfte und Rückfragen:

Scheben Scheurer & Partner
Agentur für Kommunikation GmbH
Herr Michael Ehring
Kalscheurener Straße 6, 50354 Hürth bei Köln
Telefon: 02233/96341-88
Fax: 02233/96341-67
E-Mail: m.ehring@ssp-kk.de

Die Pressemeldung steht im Internet-Service für Journalisten zum
Download zur Verfügung. Adresse: www.erdgasfahrzeuge.de


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