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Novartis stellt indisches Patenrecht in Frage / Ärzte ohne Grenzen warnt vor Zugangsbeschränkungen bei lebenswichtigen Medikamenten

Geschrieben am 26-09-2006

Neu Delhi/Berlin (ots) - Am heutigen Dienstag finden vor dem
obersten Gericht im indischen Chennai die Anhörungen in einem
Verfahren statt, in dem das Schweizer Pharmaunternehmen Novartis das
indische Patentrecht in Frage stellt. Die internationale medizinische
Nothilfeorganisation Ärzte ohne Grenzen warnt, dass der Ausgang des
Verfahrens weltweit schwerwiegende Konsequenzen für den Zugang zu
lebenswichtigen Medikamenten haben könnte.

Novartis stellt einen wesentlichen Bestandteil des indischen
Patentrechts in Frage. Dieser schützt Patienten davor, dass es im
Falle geringfügiger Fortschritte bei bekannten Molekülverbindungen zu
einem neuen Patent kommt. Darüber hinaus versucht Novartis, über das
Oberste Gericht in Chennai eine Gerichtsentscheidung von Januar 2006
zu revidieren, in der der Patentantrag auf das von Novartis
hergestellte Krebsmedikament Gleevec abgelehnt wurde.

"Sollte Novartis Erfolg haben, wird eine zentrale Bestimmung, die
die Produktion lebenswichtiger Medikamente zu erschwinglichen Preisen
sicherstellen soll, ausgehebelt werden," sagt Ellen 't Hoen,
Patentrechtsexpertin der Kampagne für Zugang zu lebenswichtigen
Medikamenten von Ärzte ohne Grenzen. "Sollte Novartis Erfolg haben,
werden davon weltweit Menschen betroffen sein, die auf indische
Medikamente angewiesen sind."

Indien spielt eine Schlüsselrolle bei der Versorgung mit Generika,
kostengünstigen Nachahmerprodukten. Bei 84 Prozent der Medikamente,
mit denen Ärzte ohne Grenzen über 60.000 Aids-Patienten in über 30
Ländern behandelt, handelt es sich um Generika aus Indien.

Unter dem Druck, die Regelungen der Welthandelsorganisation (WTO)
zum Schutz des geistigen Eigentums vollständig in nationales Recht
umzusetzen, hatte Indien 2005 damit begonnen, Patentanträge auf
pharmazeutische Produkte zu bearbeiten. Das indische Patentrecht
stellt strenge Kriterien dafür auf, welche Erfindungen für einen
Patentschutz qualifizieren. Zudem hat jeder das Recht, einen
Patentantrag anzufechten, bevor das Patent gewährt wird. 2005 hatten
Krebsgruppen den ersten solchen Widerspruch eingelegt und auf diesem
Weg den Patentantrag von Novartis für das Medikament Gleevec
angefochten. Ärzte ohne Grenzen hat ähnliche Bemühungen von
Patientengruppen, die Patentanträge auf überaus wichtige
Aids-Medikamente anfechten, unterstützt.

"Für viele Menschen, die auf Generika angewiesen sind, sind die
Bestimmungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit im indischen
Patentrecht ein Grund zur Hoffnung. Novartis stellt mit seinem
Gerichtsverfahren genau diese Schutzmechanismen in Frage," so Leena
Menghaney, Mitglied der Kampagne von Ärzte ohne Grenzen in Indien.

Novartis argumentiert, dass der Teil des Indischen Patentrechts,
auf dessen Grundlage der Patentantrag des Pharmaunternehmens
abgelehnt wurde, nicht mit dem Abkommen zum Schutze des geistigen
Eigentums der WTO, dem so genannten TRIPS-Abkommen, vereinbar sei.

Viele Gruppierungen, die sich mit Fragen der öffentlichen
Gesundheit beschäftigen, werden das Verfahren in Chennai mit großem
Interesse verfolgen, da die Ablehnung des Gleevec-Patentantrags einen
wichtigen Präzedenzfall für die Beurteilung anderer Patentanträge für
Medikamente darstellte.

Originaltext: Ärzte ohne Grenzen
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6684
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6684.rss2

Kontakt:

Pressestelle, Svenja Kühnel, Matthias Bertsch, Tel.: 030-22 33 77 00
http://www.aerzte-ohne-grenzen.de


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