Novartis stellt indisches Patenrecht in Frage / Ärzte ohne Grenzen warnt vor Zugangsbeschränkungen bei lebenswichtigen Medikamenten
Geschrieben am 26-09-2006 |
Neu Delhi/Berlin (ots) - Am heutigen Dienstag finden vor dem obersten Gericht im indischen Chennai die Anhörungen in einem Verfahren statt, in dem das Schweizer Pharmaunternehmen Novartis das indische Patentrecht in Frage stellt. Die internationale medizinische Nothilfeorganisation Ärzte ohne Grenzen warnt, dass der Ausgang des Verfahrens weltweit schwerwiegende Konsequenzen für den Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten haben könnte.
Novartis stellt einen wesentlichen Bestandteil des indischen Patentrechts in Frage. Dieser schützt Patienten davor, dass es im Falle geringfügiger Fortschritte bei bekannten Molekülverbindungen zu einem neuen Patent kommt. Darüber hinaus versucht Novartis, über das Oberste Gericht in Chennai eine Gerichtsentscheidung von Januar 2006 zu revidieren, in der der Patentantrag auf das von Novartis hergestellte Krebsmedikament Gleevec abgelehnt wurde.
"Sollte Novartis Erfolg haben, wird eine zentrale Bestimmung, die die Produktion lebenswichtiger Medikamente zu erschwinglichen Preisen sicherstellen soll, ausgehebelt werden," sagt Ellen 't Hoen, Patentrechtsexpertin der Kampagne für Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten von Ärzte ohne Grenzen. "Sollte Novartis Erfolg haben, werden davon weltweit Menschen betroffen sein, die auf indische Medikamente angewiesen sind."
Indien spielt eine Schlüsselrolle bei der Versorgung mit Generika, kostengünstigen Nachahmerprodukten. Bei 84 Prozent der Medikamente, mit denen Ärzte ohne Grenzen über 60.000 Aids-Patienten in über 30 Ländern behandelt, handelt es sich um Generika aus Indien.
Unter dem Druck, die Regelungen der Welthandelsorganisation (WTO) zum Schutz des geistigen Eigentums vollständig in nationales Recht umzusetzen, hatte Indien 2005 damit begonnen, Patentanträge auf pharmazeutische Produkte zu bearbeiten. Das indische Patentrecht stellt strenge Kriterien dafür auf, welche Erfindungen für einen Patentschutz qualifizieren. Zudem hat jeder das Recht, einen Patentantrag anzufechten, bevor das Patent gewährt wird. 2005 hatten Krebsgruppen den ersten solchen Widerspruch eingelegt und auf diesem Weg den Patentantrag von Novartis für das Medikament Gleevec angefochten. Ärzte ohne Grenzen hat ähnliche Bemühungen von Patientengruppen, die Patentanträge auf überaus wichtige Aids-Medikamente anfechten, unterstützt.
"Für viele Menschen, die auf Generika angewiesen sind, sind die Bestimmungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit im indischen Patentrecht ein Grund zur Hoffnung. Novartis stellt mit seinem Gerichtsverfahren genau diese Schutzmechanismen in Frage," so Leena Menghaney, Mitglied der Kampagne von Ärzte ohne Grenzen in Indien.
Novartis argumentiert, dass der Teil des Indischen Patentrechts, auf dessen Grundlage der Patentantrag des Pharmaunternehmens abgelehnt wurde, nicht mit dem Abkommen zum Schutze des geistigen Eigentums der WTO, dem so genannten TRIPS-Abkommen, vereinbar sei.
Viele Gruppierungen, die sich mit Fragen der öffentlichen Gesundheit beschäftigen, werden das Verfahren in Chennai mit großem Interesse verfolgen, da die Ablehnung des Gleevec-Patentantrags einen wichtigen Präzedenzfall für die Beurteilung anderer Patentanträge für Medikamente darstellte.
Originaltext: Ärzte ohne Grenzen Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6684 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6684.rss2
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