Börnsen/Grindel: EU-Fernsehrichtlinie sichert Meinungsvielfalt
Geschrieben am 27-09-2006 |
Berlin (ots) - Anläßlich eines Treffens der Arbeitsgruppe Kultur und Medien der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag mit der Berichterstatterin im Europäischen Parlament, Frau Ruth Hieronymi MdEP, erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB und der zuständige Berichterstatter Reinhard Grindel MdB:
Die Anpassung der Fernsehrichtlinie aus den 80er Jahren an die neue technologische Entwicklung wird und muss kommen. Europa setzt neues Recht. Wer jetzt nicht aktiv handelt, verstärkt die Wettbewerbsverzerrungen der traditionellen Fernsehdienste gegenüber den nichtlinearen Anbietern. Diese könnten mit einer uneingeschränkten Werbung den Fernsehanstalten nicht nur das Wasser abgraben, sondern audiovisuelle Dienste würden ausschließlich Wirtschaftsgut werden. Das wäre der falsche Weg.
Fernsehen ist in erster Linie Kulturgut. Dieses Medium muss in der Vielfalt der Informations- und Meinungsträger finanziell gesichert sein. Seine redaktionelle Unabhängigkeit darf es gegenüber den Werbeträgern nicht einbüßen. Nach Auffassung der großen Mehrheit der EU-Länder einschließlich des Rates und des Parlaments sollte es jedoch für die traditionellen Fernsehanbieter eine flexiblere Werberegelung und auch die Produkt-Platzierung geben - aber maßvoll. Auch das Recht der Kurzberichterstattung wird im Interesse eines Zugangs zu Ereignissen geregelt, der das Recht auf freie Berichterstattung in vertretbarer Weise regelt.
Wenn es Bundesregierung und Bundestag gelingt, trotz ihrer Minderheitsposition, Wildwuchs, Manipulationsmöglichkeiten zu verhindern sowie Transparenz und eindeutigen Jugendschutz zu sichern, wäre viel für die Akzeptanz der Richtlinie getan. So sollte bei der Produkt-Platzierung am Anfang und Ende einer jeden Sendung ebenso darauf hingewiesen werden, wie innerhalb des Filmbeitrags alle 20 Minuten in anonymisierter Form. Auch in diesem Punkt sind wir mit der Berichterstatterin MdEP Hieronymi einer Auffassung. Auch muss die Richtlinie das Gebot der Trennung von Werbung und Programm sicherstellen. Ungezügelte willkürliche Werbeverhältnisse wie in den USA lehnen wir ab. Keine Kompromisse darf es im Bereich Jugendmedienschutz geben. Sendungen, die zu Hass und Gewalt aufrufen gehören ausgegrenzt.
Wir begrüßen es, wenn das Herkunftsland-Prinzip für diese Richtlinie verstärkt gelten soll. Das verschafft auch die Möglichkeit, nationale Interessen stärker zu berücksichtigen. Die Brüsseler Fernsehinitiative verhindert eine technologische Weiterentwicklung der audiovisuellen Dienste nicht. Das darf sie auch nicht. Ohne Innovationen gäbe es keine verbesserten Bedingungen für die Verbraucher. Die EU-Richtlinie jedoch schafft wieder eine angemessene Balance zwischen dem Kultur- und Wirtschaftsgut Fernsehen. Handlungsbedarf in der Bundesrepublik ist dringend geboten, denn bereits am 23. Oktober will der Kulturausschuss des Europäischen Parlaments seine Beratungen abschließen und eine erste Lesung ist im Parlament für den 6. Dezember vorgesehen. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag wird sich dabei aktiv beteiligen.
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