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Presserat im Jubiläumsjahr mit überarbeiteter Beschwerde- und Geschäftsordnung

Geschrieben am 27-09-2006

Bonn (ots) - Kurz vor seinem 50-jährigen Jubiläum hat der Deutsche
Presserat seine Beschwerde- und Geschäftsordnung überarbeitet. Der
Trägerverein hat in seiner Sitzung am 18. September 2006 die
überarbeiteten Fassungen beschlossen.

Wichtigste Neuerung: Der Deutsche Presserat bringt mehr
Transparenz in die einzelnen Verfahrensabläufe des
Beschwerdeverfahrens. Die Beschwerdeordnung präzisiert nunmehr die
Möglichkeit eines Einspruchs des Beschwerdeführers gegen die
Entscheidung des Vorsitzenden im Vorverfahren. Außerdem wurde die
Vermittlung zwischen den Beteiligten als fester Bestandteil des
Beschwerdeverfahrens etabliert. Fried von Bismarck, Sprecher des
Deutschen Presserats: "Wir verstehen unsere Arbeit als Dienst an der
Öffentlichkeit. Da liegt es auf der Hand, mehr Öffentlichkeit
herzustellen."

Ferner werden die Verfahrensrechte der beteiligten Parteien eines
Beschwerdeverfahrens gestärkt. Die neue Beschwerdeordnung sieht
außerdem vor, dass missbräuchlich erhobene Beschwerden vom Deutschen
Presserat nicht behandelt werden.

Die Regelwerke treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die
jeweiligen Fassungen von Beschwerde- und Geschäftsordnung sind auf
der Homepage des Deutschen Presserats unter www.presserat.de
abrufbar.

Originaltext: Deutscher Presserat
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=14918
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_14918.rss2

Deutscher Presserat
Lutz Tillmanns
Tel.: 0228 - 985720
Fax: 0228 - 98572 - 99
E-Mail: info@presserat.de


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