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Innovation statt Irritation: Dyson erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Miele / Miele mißbraucht Gerichtsurteil, um erneut grob irreführende Tatsachen zu verbreiten

Geschrieben am 16-03-2006

Köln (ots) - Die Miele & Cie.KG hat ein Urteil des Landgerichts
Düsseldorf vom 8. Februar 2006, bei dem das Unternehmen in allen
Punkten unterlegen war, dazu mißbraucht, um unwahre Behauptungen zu
verbreiten. Diese haben den Ausgang des Verfahrens und den Inhalt des
Urteils in grob irreführender und die Tatsachen verdrehender Weise
wiedergegeben. So hat Miele in einer Pressemitteilung behauptet, es
gäbe eine Verbindung zwischen dem Gerichtsurteil und der eigenen
Aussage, beutellose Staubsauger mit Lifetime Filter ließen an
Leistung nach. Hierzu hatte sich das Landgericht Düsseldorf jedoch
überhaupt nicht geäußert. Das Landgericht Düsseldorf hat Miele am 23.
Februar 2006 daher per Einstweiliger Verfügung die weitere
Verbreitung dieser falschen Behauptung untersagt. Fakt ist: Nur Dyson
Staubsauger bieten konstante Saugkraft und verfügen über waschbare
Vormotorfilter sowie lebenslange Nachmotorfilter, so dass keinerlei
Folgekosten entstehen.

Dyson hat auch zuvor faktisch korrekte und faire Kommunikation
gegenüber Verbrauchern und Öffentlichkeit erfolgreich durchgesetzt.
Miele wurde bereits im Oktober 2005 die Verteilung seines
Herbstkatalogs wegen irreführender und herabsetzender Werbung
untersagt, Widerspruch blieb ohne Erfolg: Das Landgericht Düsseldorf
bestätigte die Einstweilige Verfügung durch Urteil vom 8. Februar
2006 und stellte bezüglich der im Miele Herbstkatalog
veröffentlichten Grafik fest: »Die Werbung ist schon deshalb [...]
unlauter, weil sie nicht objektiv ist. Zur Objektivität gehört, dass
sich der Vergleich auf nachprüfbare Eigenschaften bezieht. Hier ist
zwar die verglichene Eigenschaft 'Reinigungsleistung' nachprüfbar;
eine objektive Darstellung setzt jedoch auch voraus, dass die Angaben
in dem Vergleich ohne größeren Aufwand für den Nachfrager nachprüfbar
sein müssen. Dies ist hier nicht der Fall«.

James Dyson: »Miele gibt überholter Beutel-Technologie lediglich
ein neues Gewand. Dabei sollte man lieber Neuerungen entwickeln statt
arglistig zu handeln und Dyson zu verunglimpfen. Wir sind zwar ein
junges Unternehmen, wissen aber, dass wir, um den technologischen
Vorsprung zu wahren, weiterhin uneingeschränkt nach neuen
Technologien forschen und diese entwickeln müssen. Ich wäre lieber im
Labor als im Gerichtssaal - allerdings wird Dyson seine Technologie
stets verteidigen.«

Dyson verkauft seine Staubsauger seit acht Jahren auf dem
deutschen Markt und ist mit einem Marktanteil von 72,7 Prozent klarer
Marktführer im Premiumpreissegment (GfK, Bodenstaubsauger, Feb. 2005
- Jan. 2006). Von 2004 auf 2005 konnte Dyson seinen wertmäßigen
Marktanteil um 47 Prozent steigern (GfK, Bodenstaubsauger, Feb.-Juli
2005). Bis heute gibt es keinen anderen Staubsauger - mit oder ohne
Beutel -, der eine konstant hohe Saugleistung bieten kann.



Anmerkungen:

James Dyson entwickelte den Dyson Staubsauger ohne
Saugkraftverlust bereits Ende der 1970er Jahre, weil es ihn
frustrierte, dass sein herkömmlicher Staubsauger verstopfte und an
Saugkraft verlor. Inspiriert durch ein Industriesägewerk, entwickelte
er ein revolutionäres System. Dieses setzte Zyklonen ein, um den
Staub von der Luft zu trennen und kam ganz ohne Beutel oder Filter
aus, die den Luftstrom blockierten konnten. Nach 15 Jahren und mehr
als 5.000 Prototypen hatte er den weltweit ersten und einzigen
Staubsauger ohne Saugkraftverlust geschaffen und patentieren lassen.
Seit 13 Jahren setzt sich Dyson dafür ein, besser funktionierende
Staubsauger zu entwickeln, die, im Unterschied zu anderen, nicht an
Saugkraft verlieren. Auf seinem Weg stieß James wiederholt auf
Widerstand:


1997

Fünf Hersteller (Siemens, Miele, Philips, Electrolux, Bosch und
Nilfisk) haben Absprachen getroffen, um Dysons Werbekampagne in
Belgien verbieten zu lassen. Indem sie sich die belgische
Gesetzeslage zu Nutze machten, die die vergleichende Werbung zu
diesem Zeitpunkt ausdrücklich verbot, ging diese Gruppe gegen den
Dyson Slogan "Kein Beutel, kein Saugkraftverlust" vor. Absurderweise
wurde dem Antrag statt gegeben und Dyson durfte nicht einmal darauf
hinweisen, dass Dyson Staubsauger keinen Beutel haben.

1999

Dyson ging gegen die Behauptungen von Siemens vor, dass einer
ihrer Staubsauger leistungsfähiger als ein Dyson Gerät sei. Vor
Gericht gab Siemens preis, eine Vereinbarung mit anderen deutschen
Herstellern zu haben: Man hatte sich darauf verständigt, dass jeder
von ihnen den besten Saugresultaten ihrer Staubsauger 15 Prozent
hinzufügen konnte - eine rechtswidrige Irreführung und Verwirrung der
deutschen Verbraucher. Dyson hat diesen Rechtsstreit gewonnen.

2004

Das Landgericht München bestätigt, dass Dyson auch weiterhin die
Aussage "Kein Saugkraftverlust" als uneingeschränktes
Alleinstellungsmerkmal seiner Staubsauger verwenden darf und setzt
die von Siemens erwirkte einstweilige Verfügung aus. Der Angriff von
Siemens erfolgt zu einem Zeitpunkt, als Dyson erstmals eine
bundesweite Werbekampagne startet.

- In Westeuropa verkauft Dyson mehr Staubsauger als jeder andere
Hersteller. Dyson ist Marktführer in den USA, Australien und
Neuseeland.

- 2005 hat Dyson 72,5 Mio. Euro in Forschung und Entwicklung
investiert.

Originaltext: Dyson GmbH
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=17136
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_17136.rss2

Pressekontakt:
Dyson Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Christiane Herzhauser - 0221 50600151 -
christiane.herzhauser@dyson.com
Andreas Finke - 0221 50600148 - andreas.finke@dyson.com
Dyson GmbH - Lichtstraße 43b - 50825 Köln - Fax 0221 50600190


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