Sanacorp bleibt Anteilseigner der Anzag
Geschrieben am 29-09-2006 |
Planegg (ots) -
Renner: "Sanacorp wird Interessen der selbstständigen Apotheker bei der Anzag weiter vertreten" / Kritik an Verfahrensdauer
Die Sanacorp Pharmahandel AG wird auch ohne die geplante Mehrheitsübernahme weiterhin ihren Einfluss auf die Andreae-Noris-Zahn AG ("Anzag") geltend machen. Manfred Renner, Vorstandsvorsitzender der Sanacorp Pharmahandel AG, meinte zur Entscheidungsverkündung durch den Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf am heutigen (Tag): "Ziel der geplanten Mehrheitsübernahme an der Anzag war es, dem apothekereigenen Pharmagroßhandel durch die Gründung eines größeren Pharmaverbundes wichtige Wettbewerbsvorteile im Wettstreit mit kapitalmarktgesteuerten Konkurrenten zu sichern und so langfristig zum Erhalt des hohen Qualitäts- und Serviceniveaus in der Arzneimittelversorgung in Deutschland beizutragen. An unserem grundsätzlichen Ziel der Qualitätssicherung durch Stärkung der inhabergeführten Apotheken halten wir selbstverständlich auch nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts fest. Auch ohne Mehrheit bleibt die Sanacorp ein wesentlicher Anteilseigner der Anzag. Sie wird die Interessen der selbstständigen deutschen Apotheker bei der Anzag auch weiterhin im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten geltend machen."
Zum Ausgang des Verfahrens meinte Renner: "Nachdem das OLG Düsseldorf uns in erster Instanz Recht gegeben hatte, kommt der Beschluss überraschend. Aber wir akzeptieren die Entscheidung, auch wenn wir uns einen anderen Ausgang gewünscht hätten. Nicht nachvollziehbar ist allerdings die Dauer des Verfahrens von rund 5 Jahren. Derart lange Laufzeiten sind eine Belastung für die beteiligten Unternehmen und kein Aushängeschild für den Standort Deutschland." Mit dem Urteil des OLG Düsseldorf endet eines der längsten Fusionskontrollverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Bereits 1996 erwarb die Sanacorp, die 25 Prozent an der Anzag hält, von der Deutschen Zentral-Genossenschaftsbank eine Kaufoption auf weitere 25 Prozent des Eigenkapitals. Die Ausübung dieser Kaufoption durch die Sanacorp war 2001 zunächst durch das Bundeskartellamt untersagt worden. Anschließend hob das OLG Düsseldorf die Untersagungsverfügung jedoch auf. Daraufhin legte das Bundeskartellamt im Januar 2003 Rechtsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein. Nach einer Anhörung im Mai 2004 verwies der BGH die Rechtssache zurück an die Düsseldorfer Richter.
Die Sanacorp Pharmahandel AG ist mit einem Umsatz von 2,53 Mrd. Euro das viertgrößte Pharma-Großhandelsunternehmen in Deutschland. Die apothekereigene Gesellschaft beschäftigt rund 2.600 Mitarbeiter an 15 Standorten. Sitz der Hauptverwaltung ist Planegg bei München. Die Sanacorp AG wurde mit Wirkung vom 01.Juli 1995 als operativer Geschäftsbetrieb aus der Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung ausgegliedert. Die Genossenschaft hält 100 % der Stimmrechte und rund 75 % des gezeichneten Kapitals.
Originaltext: Sanacorp Pharmahandel AG Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=32961 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_32961.rss2 ISIN: DE0007163131
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Sanacorp Pharmahandel AG Semmelweisstr. 4 D-82152 Planegg
Tel.: 089 / 8581 483 www.sanacorp.de
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