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Fortbildungsvereinbarung sichert Qualität der Heilmittelversorgung

Geschrieben am 09-10-2006

Bergisch Gladbach (ots) - Mit dem zum 01. Januar in Kraft
tretenden Fortbildungskonzept für Heilmittelerbringer tragen die
Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen maßgeblich dazu bei,
die Qualität der Versorgung auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand
zu sichern. Danach müssen die zugelassenen Heilmittelerbringer in
einem Zeitraum von vier Jahren 60 Fortbildungspunkte nachweisen.
Fortbildungspunkte können nur in externen Präsenzveranstaltungen
erworben werden, die einen medizinischen und fachlichen Bezug zu den
mit den Krankenkassen vereinbarten Heilmitteln haben. Ein
Fortbildungspunkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten.

An die Fortbildungsveranstalter werden hohe Anforderungen
gestellt. Es müssen qualifizierte Dozenten mit Berufserfahrung
eingesetzt werden, die anhand aussagefähiger Literaturlisten und
Curricula nachweisen, dass sich die Fortbildungsinhalte an den
aktuellen medizinisch-therapeutischen Erkenntnissen ausrichten.
Hiermit wird die bisher bestehende Fortbildungspflicht bundesweit auf
einen einheitlichen Standard gestellt, der zur Qualitätssicherung der
Heilmittelbehandlung der Versicherten der GKV beiträgt.

Wird die Fortbildung nicht nachgewiesen, sind in den
Versorgungsverträgen für Heilmittel Vergütungsabschläge vorzusehen.
Die Fortbildungsvereinbarung ist jetzt auf der Landesebene
umzusetzen.

Bisher mussten sich Therapeuten alle zwei Jahre fortbilden, ohne
dass die Rahmenbedingungen näher definiert waren. Zu den
Heilmittelerbringern zählen die Physiotherapeuten (z. B.
Krankengymnastik, Lymphdrainage und Massagen) Ergo- und Stimm-,
Sprech- und Sprachtherapeuten.

Diese Pressemitteilung sowie das Fortbildungskonzept sind unter
www.gkv.info abrufbar

Originaltext: Spitzenverbände der Krankenkassen
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55471
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_55471.rss2

Kontakt:
IKK Bundesverband
Pressesprecher: Joachim Odenbach
Tel.: (02204) 44-111
Fax: (02204) 44-455
e-mail: joachim.odenbach@bv.ikk.de


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