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Gut zu wissen: Tipps für den Alltag / Mit einem Fuß auf der Bremse / Auf dem Parkplatz und im Parkhaus gilt nicht automatisch rechts vor links

Geschrieben am 12-10-2006

Coburg (ots) - Die Zeit drängt - der Parkplatz ist voll: Michael
Müller fährt suchend durch die Reihen. Plötzlich sieht er von links
ein Auto kommen. Schnell tritt er auf die Bremse, leider nicht
schnell genug. Schon haben sich die Kotflügel der beiden Autos
ineinander verkeilt. Als Michel Müller aussteigt, ist er sich sicher:
Ihn trifft keine Schuld!

Irrtum: So einfach ist es nicht. Warum? Die HUK-COBURG erläutert
die Rechtslage. Laut Straßenverkehrsordnung hat der von rechts
Kommende natürlich Vorfahrt, doch darauf allein darf man sich nicht
verlassen. Die Rechtsprechung besagt, dass jeder auf Parkplätzen und
in Parkhäusern langsam fahren, jederzeit bremsbereit sein und
sorgfältig auf das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer achten muss.

Selbst wenn im Eingangsbereich ein Schild auf die
Straßenverkehrsordnung hinweist, entbindet das Parkplatzsuchende
nicht von der beschriebenen verkehrsüblichen Sorgfaltspflicht. Laut
der aktuellen Rechtsprechung steht eine Mitschuld immer im Raum, auch
wenn einem die Vorfahrt genommen wurde.

Die Bremsspur bringt es an den Tag: Michael Müller hat gegen die
Sorgfaltspflicht verstoßen. Er ist eindeutig zu schnell gefahren. Die
gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung wird also nur einen Teil
seines Schadens bezahlen, und ohne Vollkasko-Versicherung muss er den
Rest aus der eigenen Tasche bezahlen.

Originaltext: HUK-Coburg
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7239
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7239.rss2

Pressekontakt:
Karin Benning
Tel.: 0 95 61/96-20 84 Mail
karin.benning@huk-coburg.de

Der Text ist im Internet unter www.huk.de abrufbar.

HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel.: 09561 96-2080/81/82/83
Fax: 09561 96-3680
presse@huk-coburg.de
http://www.huk.de

Leitung: Alois Schnitzer


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