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Das neue Gleichbehandlungsgesetz bremst den Aufschwung in Deutschland / Erste Erfahrungen der Anwaltsvereinigung CONSULEGIS belegen Wettbewerbsnachteile für die deutsche Wirtschaft

Geschrieben am 13-10-2006

Baden-Baden (ots) - Das seit August in Deutschland gültige
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat bereits vor Ablauf der
dreimonatigen Übergangsfrist nach Inkrafttreten zu erheblicher
Verunsicherung in deutschen Unternehmen geführt. Dies erklärten
Sprecher der mit 2.000 Mitgliedern weltweit tätigen
Anwaltsvereinigung CONSULEGIS, einer Vereinigung führender
unabhängiger Wirtschaftsanwälte in 40 Staaten der Erde anlässlich
ihrer heute in Baden-Baden eröffneten internationalen Herbsttagung.
In der Stellungnahme der deutschen Gruppe von CONSULEGIS wird daher
der Gesetzgeber in Berlin aufgefordert, "das Gleichbehandlungsgesetz
umgehend zu novellieren und auf die angemessenen und ausgewogenen
Anforderungen der Gesetzgebungsrichtlinien der Europäischen Union
zurückzuschrauben." Dies sei ein Verbot von Diskriminierung wegen
Rasse, ethnischer Herkunft oder Geschlecht.

So wurden nach vertraulichen Unternehmensangaben aus dem Kreis der
Klienten deutscher CONSULEGIS-Kanzleien zum Beispiel einzelne neue
Arbeitsstellen zumindest einstweilen nicht ausgeschrieben. Ursache
sei, dass Unternehmen aufgrund des betrieblich notwendigen Zuschnitts
der Aufgabengebiete oder des notwendigen Profils der Anforderungen an
die Bewerber unkalkulierbare Risiken der Inanspruchnahme angesichts
der Fassung des Gleichbehandlungsgesetzes befürchten. An Stellen, wo
dies möglich ist, werde auch eine Verlagerung einzelner Bereiche ins
angrenzende Ausland erwogen.

"Damit bremst das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz den
beginnenden Wirtschaftsaufschwung und die damit verbundene Schaffung
neuer Arbeitsplätze in Deutschland. Die Regulierungen des deutschen
Gesetzgebers führen daher zu weiteren Wettbewerbsnachteilen des
Wirtschaftsstandorts Deutschland," so die Stellungnahme der deutschen
Gruppe in der CONSULEGIS EWIV.

Darüber hinaus stelle die Zulassung der von der EU gerade nicht
vorgesehenen Verbandsklage eine ebenso unnötige, wie bedenkliche
Beschränkung der gesetzlichen Vertragsfreiheit des Zivilrechts durch
die Hintertür dar, welche sowohl eine Belastung deutscher
Unternehmen, wie eine schädliche Störung des Verhältnisses zwischen
Arbeitnehmern und Arbeitgebern und damit wiederum einen
Wettbewerbsnachteil für die deutsche Wirtschaft zur Folge haben
könne.

Originaltext: CONSULEGIS EWIV/EEIG
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=63879
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_63879.rss2


Pressekontakt:
Detlef Hans Franke, Mobil 0171 / 41 42 811


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