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Seit Juli profitieren 900.000 Patienten von zuzahlungsfreien Medikamenten - Entlastung für Versicherte: 8,5 Millionen Euro - neuer BKK-Service im Internet hilft Patienten künftig noch mehr zu sparen

Geschrieben am 19-10-2006

Berlin (ots) - Bereits 900.000 Patienten haben bis zum 30.
September 2006 von der Regelung im
Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) profitiert
und Medikamente ohne Zuzahlung erhalten. Seit dem Start am 1. Juli
2006 sparten Versicherte damit rund 8,5 Millionen Euro. Die
gesetzlichen Krankenkassen konnten durch diese Regelung im gleichen
Zeitraum Einsparungen in Höhe von 9 Millionen Euro verbuchen. Auf
Vorschlag der Krankenkassen hatte der Gesetzgeber im AVWG die
Möglichkeit geschaffen, Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen
(u. a. besonders günstig) von der gesetzlichen Zuzahlung zu befreien.


Konzentrierten sich die Befreiungen im ersten Schritt der
AVWG-Umsetzung im Juli auf Medikamente aus 79 Gruppen mit identischen
Wirkstoffen (4.990 Medikamente, davon über 50 Prozent befreit),
kommen im November weitere 130 Wirkstoffgruppen hinzu. Diese
zusätzlichen Gruppen mit derzeit 14.632 Arzneimitteln beinhalten
viele Medikamente zur Behandlung chronischer Erkrankungen, z. B.
Herzkrankheiten und Bluthochdruck. Wie viele Arzneimittel dieser
Gruppen tatsächlich von der Zuzahlung befreit werden, hängt von der
Preisentscheidung der pharmazeutischen Hersteller ab.

BKK-Internet-Suche: einfach, zielgenau und übersichtlich
Eine neue Suchfunktion auf der BKK Homepage bietet Versicherten ab
sofort unter www.bkk.de/arzneimittel-ohne-zuzahlung nicht nur
schnelle Informationen, sondern erstmals auch eine weitergehende
Recherchefunktion. Gibt man in der Suchmaske den Arzneimittelnamen
ein, erfährt der Versicherte auf einen Blick, ob sein eingegebenes
Medikament von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist oder nicht.
Optisch wird das durch Ampelfarben unterstützt: grün steht für
zuzahlungsfrei und rot für nicht zuzahlungsfrei. Erscheint ein gelber
Punkt, ist zwar das gesuchte Medikament nicht von der Zuzahlung
befreit; es gibt aber zuzahlungsfreie Medikamente mit identischer
Wirkstoffzusammensetzung aus der gleichen Gruppe. Diese
wirkstoffidentischen Arzneimittel werden in einer Liste dargestellt
und können ausgedruckt werden. Damit kann der Versicherte mit dem
behandelnden Arzt klären, ob aus medizinischer Sicht eine Umstellung
auf ein zuzahlungsfreies Arzneimittel möglich und sinnvoll ist. Die
Suchfunktion ersetzt keinesfalls die ärztliche Beratung. Sie kann
jedoch den Versicherten dabei helfen, sich künftig noch besser über
preiswerte Arzneimittel zu informieren und damit bares Geld zu
sparen. Bislang ist dieser Rechercheservice des BKK Bundesverbandes
für Versicherte einzigartig.

Auf Basis der Preismeldungen der pharmazeutischen Hersteller zum
1. und 15. eines Monats wird die Internet-Suchfunktion vom BKK
Bundesverband 14-tägig aktualisiert. Die Liste der zuzahlungsfreien
Arzneimittel ist somit kein feststehendes Verzeichnis. Erhöht ein
Hersteller beispielsweise den Preis, können Arzneimittel, die bereits
zuzahlungsbefreit waren, wieder zuzahlungspflichtig werden. Oder auch
umgekehrt, können Preissenkungen dazu führen, dass Arzneimittel, für
die in der Vergangenheit eine Zuzahlung erforderlich war, künftig
zuzahlungsbefreit sind.

Zahlen und Fakten rund um die Zuzahlungsbefreiung
- zuzahlungsfreie Medikamente (Stand 15. Oktober): 2.687
- Anzahl der Wirkstoffgruppen (Stand 15. Oktober): 69
- Anzahl der Hersteller (Stand 15. Oktober): 73
- Anzahl Versicherte, die profitierten (bis September):
900.000
- Anzahl der Verordnungen (Juli bis September): 1,6 Millionen
- Einsparungen für Versicherte (bis September): 8,5 Millionen
Euro
- Einsparungen für Kassen (bis September): 9 Millionen Euro

Originaltext: BKK Bundesverband
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53946
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53946.rss2



Pressekontakt:
BKK Bundesverband
Florian Lanz
Telefon: 030 223 12 - 0
Telefax: 030 223 12 - 129
E-mail: presse@bkk-bv.de
Internete: www.bkk.de


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