LVZ: Leipziger Volkszeitung zu Köhler/Flugsicherung
Geschrieben am 24-10-2006 |
Leipzig (ots) - Zumindest eine kleine Überraschung ist dem Bundespräsidenten gelungen. Erstmalig verweigert Horst Köhler einem Gesetz der großen Koalition seine Unterschrift. Ein politisches Novum, das aufhorchen lässt. Wer den Prozess der Gesetzgebung allerdings genau verfolgen konnte, wird sich über diese Entscheidung kaum wundern. Bereits im Vorfeld hatte das Staatsoberhaupt verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht, als fast alle Fraktionen im Bundestag für die Privatisierung der bundeseigenen Flugsicherung stimmten. Mit seinem Veto sitzt der Bundespräsident jetzt zwar mit der Linkspartei in einem Boot. Denn deren Fraktion hatte als einzige das Gesetz abgelehnt. Doch zwischen den Linken, für die eine Privatisierung generell nicht in Frage kommt, und Köhler liegen dennoch Welten. Der Bundespräsident hat mit dem Verweis auf das Grundgesetz eine nachvollziehbare Begründung geliefert. Sein Nein aus juristischen Bedenken heraus ist somit auch ein deutlicher Rüffel für die Koalition und das federführende Verkehrsministerium. Die, so Köhlers Botschaft, haben ihre Hausaufgaben nicht erledigt. Die für Januar 2007 fest eingeplanten Finanzierungserlöse in Höhe von einer Milliarde Euro kann der Bund vorerst abschreiben. Auf Dauer muss er freilich nicht darauf verzichten. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Denn Köhler hat auch klargestellt, dass er das Gesetz mit entsprechenden handwerklichen Korrekturen problemlos passieren lässt. Dazu gehört die Änderung des Grundgesetzes, für die sich die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag abzeichnet. Dass im Zuge eines europäischen Wettbewerbs die Privatisierung der deutschen Flugsicherheit kein Tabuthema ist, liegt ohnehin auf der Hand. Die Frage ist nur, wie viel Prozent an dieser sonderpolizeilichen Aufgabe der Staat dabei gesetzlich behält.
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