Öffentliche Anhörung im Deutschen Bundestag: Gute fachliche Anbaupraxis ermöglicht Koexistenz
Geschrieben am 25-10-2006 |
Berlin (ots) - Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) begrüßt ausdrücklich die Absicht der Bundesregierung, Regeln zur "Guten fachlichen Anbaupraxis" als Voraussetzung für Koexistenz und Wahlfreiheit beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen rechtsverbindlich festzulegen. Bei der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 25. Oktober führte der DRV aus, dass wissenschaftliche Untersuchungen und Erfahrungen mit dem Anbau von gentechnisch verändertem Mais in Deutschland 2005 ergeben haben, dass Auskreuzungen über eine Entfernung von mehr als 50 Metern weit unterhalb des Kennzeichnungs-Schwellenwertes von 0,9 Prozent liegen. Im Hinblick auf den vorgeschlagenen 150-Meter-Isolationsabstand vertritt der DRV die Auffassung, dass prinzipiell keine Abstände festgelegt werden sollten, die unnötig über den aus wissenschaftlicher Sicht tatsächlich erforderlichen Sicherheitsabstand hinausgehen.
Da sich derzeit weder eine Versicherungslösung abzeichnet noch ein Haftungsfonds zustande kommt, spricht sich der DRV dennoch dafür aus, die vorgeschlagene Abstandsregelung zu akzeptieren. Der DRV betont, dass die anhaltenden Diskussionen um die Anbauregelungen endlich beendet und schnell ein Einstieg in den kommerziellen Anbau von gentechnisch verändertem Mais ermöglicht werden müssen. Es ist sicher zu stellen, dass alle interessierten Landwirte diese Technologie nutzen können und nicht länger im Wettbewerbsnachteil mit Berufskollegen aus anderen Ländern stehen.
Die genossenschaftlichen Erfassungsunternehmen sind bereit, Körnermais, der außerhalb des vorgesehenen 150-Meter-Isolationsabstandes produziert wird, ohne weitere Auflagen und bei qualitativ einwandfreier Beschaffenheit ohne Preisabschläge aufzunehmen. Voraussetzung ist, dass im Rahmen der Novellierung des Gentechnikgesetzes Rechtssicherheit für die Unternehmen hinsichtlich des zu erwartenden Schadensumfanges herbeigeführt wird.
Nicht akzeptabel ist für den DRV die gegenwärtige Form des öffentlichen Standortregisters. Die missbräuchliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen hat nicht nur zu Feldzerstörungen und Diffamierungen von Landwirten und ihren Familien geführt, sondern auch eine vollkommen ungerechtfertigte Diskreditierung genossenschaftlicher Lebensmittelhersteller nach sich gezogen. Erneut drängt der DRV auf eine Versachlichung der Diskussionen um die Chancen Grüner Gentechnik.
Originaltext: Deutscher Raiffeisenverband Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6949 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6949.rss2
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