Halloween-Streiche keine Kavaliersdelikte Straftaten nehmen zu - Sachbeschädigungen, Vandalismus, Diebstahl - Eltern haften für Ihre Kinder - 7 Präventivvorschläge für Eltern
Geschrieben am 26-10-2006 |
Limburg a.d.Lahn (ots) - Limburg, 26. Oktober 2006 - Die Halloween-Nacht hat immer öfter auch ein juristisches Nachspiel. Darauf weist der Deutsche Rechtsanwalt Zentralruf (DRAZ) angesichts einer wachsenden Zahl von Straftaten hin, die Kinder und Jugendlichen unter dem Deckmantel des 31. Oktobers verüben. In den letzten Jahren nahmen Delikte wie Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruch, Diebstahl, grober Unfug, Körperverletzung, Vandalismus, Belästigungen und Gefährdung des Straßenverkehrs immer mehr zu. Laut DRAZ sind hiervon in erster Linie die Eltern betroffen, da sie an Halloween ihrer Aufsichtspflicht in den meisten Fällen nicht hinreichend nachkommen und somit für entstandene Schäden ihrer Schützlinge haften.
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An "harmlose" Streiche bereits gewöhnt Zwar werden mittlerweile traditionelle Streiche wie das Besprühen von Türklinken und Autos mit Rasierschaum oder ein neuer Standplatz für Mülltonne bzw. Gartenbank oftmals von Polizei und Gerichten toleriert. Dazu zählen auch Zeitungsschnipsel in Schuhen und Fußmatten sowie die "Dekoration" von Briefkästen, Gartenzäunen, Autos und Bäumen mit Toilettenpapier. "Diese Kavaliersdelikte werden in der Regel nicht weiter verfolgt und lösen somit an vielen Gerichten auch keine Schadensersatzpflicht aus", erläutert Michael Steinmetz vom Deutschen Rechtsanwalt Zentralruf. Im Gegensatz dazu nehmen laut DRAZ strafbare Handlungen immer mehr zu.
Straftaten sind keine Seltenheit mehr Im Schutz der Dunkelheit, vermeintlich geschützt durch Masken und in der Gruppe, fällt bei vielen Kindern und Jugendlichen in der Kürbisnacht die Hemmschwelle. Oft werden Wände beschmiert, Autoschlösser verklebt oder Blumenkästen zerstört. Dies erfüllt den Tatbestand der Sachbeschädigung. Wer Böller in Briefkästen wirft, Hausmüll auf Gehwegen verteilt, Pflanzen ausreißt oder Eier auf vorbeifahrende Autos wirft, macht sich ebenfalls strafbar. Kanaldeckel auf der Straße sind zudem lebensgefährlich. Wer einem anderen Kind den Süßigkeitenbeutel wegnimmt und Prügel androht, macht sich des Raubes schuldig. Schlägt ein Minderjähriger zu, begeht er sogar eine Körperverletzung.
Eltern haften für Ihre Kinder Eltern haften für das Fehlverhalten ihrer Kinder und damit für Schäden, die diese verursacht haben. Der Gesetzgeber hat hohe Anforderungen an den Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht gestellt. Eltern können sich nur dann vor der Haftung schützen, wenn sie nachweisen können, dass sie ihrer Aufsichtspflicht genügt haben. "Falls Eltern während der Halloween-Nacht ihre Schützlinge unbeaufsichtigt lassen, müssen sie für mögliche Schäden aufkommen", weiß Steinmetz.
Prävention kann Eltern viel Geld sparen Eltern fühlen sich an Halloween dem Treiben ihrer Schützlinge oft hilflos ausgeliefert. Im Nachfolgenden gibt DRAZ sieben Präventivtipps, wie sie sich vor teuren Schadensersatzleistungen im Vorfeld schützen können:
1. Verbieten Sie Ihren Kindern nicht grundsätzlich, in der Halloween-Nacht mitzugehen, zeigen sie aber Grenzen bei den Streichen auf! 2. Reden Sie mit ihnen im Vorfeld über die Folgen von Streichen! 3. Kontrollieren Sie, mit welchen Utensilien sich ihre Kinder zur Halloween-Tour ausrüsten! 4. Gegen den Gruppenzwang: Fordern Sie ihre Kinder auf, bei üblen Halloween-Scherzen nicht mitzumachen und sich deutlich zu distanzieren! 5. Um ganz sicher zu geben, sollten Sie Ihre Schützlinge beim alljährlichen "Halloween-Ausflug" begleiten! 6. Wenn dies nicht unbedingt auf die Zustimmung des betroffenen Nachwuchses stößt, gilt es dies heimlich, mit einigem Abstand durchzuführen! 7. Bieten Sie Ihren Kindern ein Alternativprogramm. Mittlerweile werden zu Halloween sehr viele Veranstaltungen und Partys angeboten!
Bei weitergehenden Fragen bietet der Deutsche Rechtsanwalt Zentralruf (DRAZ) Ratsuchenden unter der Telefon-Hotline 0900 / 121212 900 (1,99/min aus dem Dts.
Festnetz, Mobilfunk kann abweichen) rund um die Uhr direkte Rechtsberatung an.
7 Präventivvorschläge für Eltern 1. Bei Streichen Grenzen setzen 2. Im Vorfeld über Folgen von Streichen sprechen 3. Kontrolle der Halloween-Utensilien 4. Auffordern, bei üblen Halloween-Scherzen nicht mitzumachen 5. Schützlinge beim alljährlichen "Halloween-Ausflug" begleiten 6. Oder heimlich der Halloween-Tour folgen 7. Alternativprogramm anbieten © 2006 DRAZ
Der Deutsche Rechtsanwalt Zentralruf DRAZ ist führender Anbieter bei persönlicher Anwaltsvermittlung und telefonischer Rechtsberatung in Deutschland. Unter der Service-Telefonnummer 0900 / 121212 900 (1,99/min aus dem Dts. Festnetz, Mobilfunk kann abweichen) erhalten Privatpersonen und Unternehmen rund um die Uhr Rechtsberatung von einem Spezialisten in der unmittelbaren Umgebung des Anrufers. Auch in direkter Nähe des Ratsuchenden befindet sich die jeweilige Kanzlei, welche DRAZ über die kostenlose Servicerufnummer 0800 / 5009010 für ein persönliches Gespräch vermittelt. Den über 750 DRAZ-Vertragsanwälten konnten seit der Gründung im Jahr 1998 mehr als 55.000 Mandate vermittelt werden.
Weitere Informationen: Deutscher Rechtsanwalt Zentralruf DRAZ, Dr.-Wolff-Str. 4, 65549 Limburg a. d. Lahn, Tel.: 06431 / 4095 0, Fax: 06431 / 4095 22, E-Mail: presse@draz.de, Internet: www.draz.net
Presse-Agentur: Team Andreas Dripke GmbH, Tel.: 0611 / 973150, E-Mail: team@dripke.de
Originaltext: DRAZ Deutsche Rechtsanwalt Zentralruf Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=56411 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_56411.rss2
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