Börnsen/Michalk: Stasi-Gesetz dient dem Rechtsfrieden
Geschrieben am 26-10-2006 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages zur Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB, und die Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Aufarbeitung des SED-Unrechts, Maria Michalk MdB:
Die Anhörung zum Stasi-Unterlagen-Gesetz wurde zu einer Bestätigung dafür, dass Ziel und Inhalt der Gesetzesnovellierung von der überwiegenden Anzahl der Experten eindeutig geteilt wurde.
Die Richtung stimmt: Kein Ende der Aufarbeitung, aber auch keine Ewigkeitsgarantie für die Behörde. Die vom Deutschen Bundestag vor 15 Jahren vorgesehene Orientierung an der allgemeinen Verjährungsfrist nach unserer Verfassungslage ist ebenso einzuhalten wie die Verantwortung für die politische Kultur in unserem Land. Politisches und gesellschaftliches Spitzenpersonal bis hin zum Sport müssen sich weiterhin einer Überprüfung stellen. Ehrenamtliche Richter, kommunale Wahlbeamte, so wurde in der Anhörung deutlich, sind ebenso einzubeziehen wie Repräsentanten, die in die Kategorien leitender Angestellter zu rechnen sind. Mehrere Experten forderten zudem eine stärkere Demokratisierung der Behörde sowie einen liberaleren Zugang von externen Forschern. In einer Zeit, wo zunehmend begonnnen werde, Stasi-Verbrechen zu leugnen, dürfe es keinen Abbruch der Aufarbeitung geben, hätten die Opfer ein Recht auf Klarheit, das diene dem Rechtsfrieden in unserem Land.
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