Mehrwertsteuer nicht zu Lasten der Patienten Festbeträge für Hilfsmittel neu festgesetzt
Geschrieben am 26-10-2006 |
Bergisch Gladbach (ots) - Bergisch Gladbach. Wegen der anstehenden Mehrwertsteuererhöhung haben die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen, die Festbeträge für Hilfsmittel entsprechend anzuheben. Zu den festbetragsgebundenen Hilfsmitteln zählen:
- Einlagen - Hörhilfen - Inkontinenzhilfen - Hilfsmittel zur Kompressionstherapie - Sehhilfen und - Stomaartikel
Die neuen Festbeträge treten zeitgleich zur Mehrwertsteuererhöhung am 1. Januar 2007 in Kraft. Sie führen bei den Krankenkassen zu zusätzlichen Ausgaben. Dies ist jedoch notwendige Konsequenz fiskalpolitischer Entscheidungen der Bundesregierung. Außerdem haben die Leistungsanbieter bekannt gegeben, dass sie die steuerlichen Mehrbelastungen nicht tragen werden. Damit die Patienten also nicht höhere Zuzahlungen zu leisten haben, müs-sen die Festbeträge angehoben werden. "Denn in einem solidarischen Gesundheitssystem darf es nicht sein, dass die Mehrwertsteuererhöhung auf die Patienten abgewälzt wird", kommentierten die Spitzenverbände ihren Beschluss. Durch die Anpassung der Festbeträge wird weiterhin eine qualitätsgesicherte Hilfsmittelversorgung ermöglicht, ohne dass die Ver-sicherten, abgesehen von der gesetzlichen Zuzahlung, finanziell mit Selbstbehalten belastet werden.
Die Spitzenverbände haben weiterhin für ableitende Inkontinenzsysteme erstmalig Festbeträge beschlossen, die ebenfalls am 1. Januar 2007 in Kraft treten. Es ist davon auszugehen, dass dadurch Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen werden, ohne dass das Versorgungsniveau herabgesetzt wird.
Seit Bestehen des Festbetragsinstrumentes für Hilfsmittel haben die vom Gesetzgeber nunmehr unbegründet zur Disposition gestellten Spitzenverbände stets versorgungsrelevante und fristgerechte Beschlüsse zu dessen Weiterentwicklung gefasst. Damit wurde auf der einen Seite eine aufzahlungsfreie Versorgung für die Patienten gewährleistet, auf der anderen Seite konnten Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen werden.
Die Krankenkassen geben gerne Auskunft über aufzahlungsfreie Versorgungsmöglichkeiten mit Hilfsmitteln. Neben der telefonischen und persönlichen Beratung besteht auch ein Informationsangebot im Internet.
Originaltext: Spitzenverbände der Krankenkassen Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55471 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_55471.rss2
Kontakt: IKK Bundesverband Pressesprecher: Joachim Odenbach Tel.: (02204) 44-111 Fax: (02204) 44-455 e-mail: joachim.odenbach@bv.ikk.de
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