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Mehrwertsteuer nicht zu Lasten der Patienten Festbeträge für Hilfsmittel neu festgesetzt

Geschrieben am 26-10-2006

Bergisch Gladbach (ots) - Bergisch Gladbach. Wegen der anstehenden
Mehrwertsteuererhöhung haben die Spitzenverbände der gesetzlichen
Krankenkassen beschlossen, die Festbeträge für Hilfsmittel
entsprechend anzuheben. Zu den festbetragsgebundenen Hilfsmitteln
zählen:

- Einlagen
- Hörhilfen
- Inkontinenzhilfen
- Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
- Sehhilfen und
- Stomaartikel

Die neuen Festbeträge treten zeitgleich zur Mehrwertsteuererhöhung
am 1. Januar 2007 in Kraft. Sie führen bei den Krankenkassen zu
zusätzlichen Ausgaben. Dies ist jedoch notwendige Konsequenz
fiskalpolitischer Entscheidungen der Bundesregierung. Außerdem haben
die Leistungsanbieter bekannt gegeben, dass sie die steuerlichen
Mehrbelastungen nicht tragen werden. Damit die Patienten also nicht
höhere Zuzahlungen zu leisten haben, müs-sen die Festbeträge
angehoben werden. "Denn in einem solidarischen Gesundheitssystem darf
es nicht sein, dass die Mehrwertsteuererhöhung auf die Patienten
abgewälzt wird", kommentierten die Spitzenverbände ihren Beschluss.
Durch die Anpassung der Festbeträge wird weiterhin eine
qualitätsgesicherte Hilfsmittelversorgung ermöglicht, ohne dass die
Ver-sicherten, abgesehen von der gesetzlichen Zuzahlung, finanziell
mit Selbstbehalten belastet werden.

Die Spitzenverbände haben weiterhin für ableitende
Inkontinenzsysteme erstmalig Festbeträge beschlossen, die ebenfalls
am 1. Januar 2007 in Kraft treten. Es ist davon auszugehen, dass
dadurch Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen werden, ohne dass das
Versorgungsniveau herabgesetzt wird.

Seit Bestehen des Festbetragsinstrumentes für Hilfsmittel haben
die vom Gesetzgeber nunmehr unbegründet zur Disposition gestellten
Spitzenverbände stets versorgungsrelevante und fristgerechte
Beschlüsse zu dessen Weiterentwicklung gefasst. Damit wurde auf der
einen Seite eine aufzahlungsfreie Versorgung für die Patienten
gewährleistet, auf der anderen Seite konnten
Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen werden.

Die Krankenkassen geben gerne Auskunft über aufzahlungsfreie
Versorgungsmöglichkeiten mit Hilfsmitteln. Neben der telefonischen
und persönlichen Beratung besteht auch ein Informationsangebot im
Internet.

Originaltext: Spitzenverbände der Krankenkassen
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55471
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_55471.rss2

Kontakt:
IKK Bundesverband
Pressesprecher: Joachim Odenbach
Tel.: (02204) 44-111
Fax: (02204) 44-455
e-mail: joachim.odenbach@bv.ikk.de


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