Klöckner/Wegner: Neues Versicherungsvermittlergesetz - Gewinn für Verbraucher und Unternehmen
Geschrieben am 26-10-2006 |
Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Versicherungsvermittlerrechts erklären die Beauftragte für Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB und der zuständige Berichterstatter im Wirtschaftsausschuss, Kai Wegner MdB:
Mit der Neuregelung im Versicherungsvermittlerbereich werden neben einer europaweiten Harmonisierung und einer Stärkung des Wettbewerbs auch für den Verbraucher mehr Transparenz und Rechte erreicht. Damit wird ein Schritt für ein übersichtlicheres System im Versicherungsbereich vollzogen.
Das bislang zulassungsfreie Gewerbe wird durch das Gesetz einer Erlaubnispflicht unterzogen. Entscheidend für die Zulassung zum Versicherungsvermittler wird zukünftig ein Qualifikationsnachweis in Form einer IHK-Prüfung sein. Obwohl für Versicherungsunternehmen die Möglichkeit besteht, ihre Mitarbeiter von der Erlaubnispflicht zu befreien, bleiben sie trotzdem in der Pflicht, ihre so genannten gebundenen Vermittler gleichwertig zu qualifizieren und ebenfalls einer Prüfung zu unterziehen. Darüber hinaus übernimmt das Unternehmen im Moment der Befreiung auch die Haftung für seinen Mitarbeiter. Deshalb ist es nicht zuletzt im Interesse des Unternehmens selbst, qualifizierte Mitarbeiter in Kundengespräche zu schicken. Darüber hinaus erhalten die Finanzaufsichtsbehörden das Recht, das Qualifikationsniveau jederzeit zu prüfen.
Eigentliches Herzstück der europäischen Richtlinie und folglich des Gesetzes sind obligatorische Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber dem Kunden. Diese werden zukünftig auf der Basis eines einheitlichen Qualifikationsniveaus aller Vermittler die Qualität der Beratung des Kunden vor Ort erheblich verbessern. Aber nicht nur die Verbraucher können zufrieden sein. Die steigende Qualität der Beratungen wird auch dazu führen, teilweise verlorenes Vertrauen in die Versicherungsbranche zurück zu gewinnen.
Und auch die Unternehmen, die Versicherungen nur in Ergänzung zu ihren Produkten verkaufen, können sich auf ein "schlankes" Gesetz im Sinne eines modernen Verbraucherschutzes ohne unnötige Bürokratie freuen. Denn im Rahmen der Ausschussberatung konnten weitere Erleichterungen insbesondere für den mittelständisch geprägten Einzelhandel umgesetzt werden, ohne dabei den Verbraucherschutz zu mindern. In diesen Branchen ist die Prämie, beispielsweise für eine Reiserücktrittsversicherung, so gering, dass eine Beratungs- und Dokumentationspflicht sie unrentabel für die Unternehmen machen würde. Die Konsequenz wäre, dass zukünftig solche Versicherungen nicht mehr angeboten würden. Dies kann nicht im Sinne der Verbraucher sein.
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