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Plansecur: Selbstständige sollten noch 2006 Abschluss einer Rürup-Rente prüfen

Geschrieben am 02-11-2006

Kassel (ots) - Kassel, 2. November 2006 - Selbstständige, die
keine private Altersvorsorge in Form einer Rürup-Rente besitzen,
sollten sich noch unbedingt 2006 über dieses Thema informieren
lassen. Grund ist die Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2007,
in dem die so genannte Günstigerprüfung neu geregelt wird und diese
Änderung sogar rückwirkend vom 1. Januar 2006 an gültig sein soll.
"Da kaum Zweifel bestehen, dass die Gesetzesänderung in dieser Form
verabschiedet wird, sollten Selbstständige noch in diesem Jahr
handeln. Mit der geplanten Änderung wird nämlich sichergestellt, dass
die Beiträge für eine Rürup-Rente auch schon 2006 - und zwar zu etwa
zwei Dritteln - steuerlich geltend gemacht werden können", sagt der
Geschäftsführer der Finanzberatungsgesellschaft Plansecur, Johannes
Sczepan (Kassel).

Neuregelung der Günstigerprüfung: Gesetzgeber novelliert
Einkommensteuergesetz
Die Ausgangslage: Derzeit prüft das Finanzamt, ob die
Steuerregelungen, die bis Ende 2004 vor Einführung des
Alterseinkünftegesetzes galten, vorteilhafter für den
Steuerpflichtigen als die derzeit geltenden sind - die so genannte
Günstigerprüfung. Dies ist vor allem bei Selbstständigen, die keinem
berufsständischen Versorgungswerk angehören, häufig der Fall. Die
bisherige Ausgestaltung der Günstigerprüfung hatte aber auch
Nachteile: In bestimmten Fällen führte sie dazu, dass die Beiträge
für eine Rürup-Rente steuerlich ungefördert blieben. Dies hatte der
Gesetzgeber aber nicht vorgesehen. Deshalb soll die Günstigerprüfung
im Jahressteuergesetz 2007 verändert werden.

Hintergrund: die Rürup-Rente
Mit der Rürup-Rente fördert der Staat die private Altersvorsorge. Als
Anreiz dienen keine Zulagen, sondern Steuervorteile. Dies gilt auch
für Einmalzahlungen. Damit steht die Rürup-Rente grundsätzlich allen
Steuerpflichtigen offen. Allerdings stellen Selbstständige die größte
Zielgruppe dar, da sie in der Regel keinen Anspruch auf eine
betriebliche Altersversorgung oder eine Riester-Förderung haben. Bis
zu 20.000 Euro pro Person und Jahr können steuerwirksam in eine
Rürup-Rente eingezahlt werden. 2006 ist ein Anteil von maximal 12.400
Euro absetzbar - sofern das Gesetz wie geplant verabschiedet wird.
Und für Interessenten halten die meisten Anbieter eine Absicherung
bereit: Sie sichern ein generelles Rücktrittsrecht von dem Vertrag
zu, das über das gesetzliche Rücktrittsrecht von vier Wochen
hinausgeht.

Weitere Informationen: Plansecur, Druseltalstr. 150, 34131 Kassel,
Tel. 0561/9355-0, Fax: 0561/9355-111, E Mail: service@plansecur.de,
Web: www.plansecur.de
Pressestelle: Volker Preilowski, Tel. 0561/9355-262,
E Mail: presse@plansecur.de

Originaltext: Plansecur
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=16062
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_16062.rss2


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