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Neue Sicherheitsbestimmungen der EU

Geschrieben am 02-11-2006

Frankfurt/Main (ots) - Ab 06. November 2006 werden die
Handgepäckbestimmungen bei Abflügen aus der Europäischen Union - egal
mit welchem Ziel - neu geregelt bezüglich der Mitnahme von
Flüssigkeiten und der maximal zulässigen Handgepäckgröße.

Flüssigkeiten oder vergleichbare Produkte in ähnlicher Konsistenz
(dazu gehören z. B. Gels, Sprays, Shampoos, Lotionen, Cremes,
Zahnpasta) dürfen zukünftig nur noch in geringen Mengen in kleinen
Einzelbehältnissen mitgenommen werden.

Zugelassen sind Behälter bis 100 ml, die in einem durchsichtigen
und wiederverschließbaren Plastikbeutel von maximal einem Liter
Fassungsvermögen transportiert werden. Der Beutel darf eine beliebige
Anzahl von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig zu verschließen
sein. Pro Passagier ist nur ein solcher Beutel erlaubt; an der
Kontrollstelle muss er zum separaten Röntgen aus dem Handgepäck
genommen werden.

Zu beachten ist, dass nur wiederverschließbare Plastikbeutel
zulässig sind (z. B. handelsübliche Gefrierbeutel mit einem
sogenannten Zipp-Verschluss). Es wird dringend empfohlen, dass sich
die Passagiere diese Beutel frühzeitig besorgen und Flüssigkeiten
oder vergleichbare Produkte, die sie im Handgepäck befördern wollen,
bereits zu Hause entsprechend verpacken.

Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babykost), die während des
Fluges an Bord benötigt werden, können auch außerhalb des Beutels
mitgenommen werden. Die Passagiere müssen diese an der Kontrollstelle
ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und den Bedarf
plausibel begründen.

Spirituosen und Kosmetika aus Duty Free Shops, die am Tag des
Fluges in einem Geschäft nach der Bordkartenkontrolle an einem
EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft
gekauft wurden, dürfen vom Passagier mit durch die
Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem
transparenten, vom Verkaufspersonal versiegelten Beutel befinden. Der
Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg enthalten, auf dem
Verkaufsdatum und -ort festgehalten sind.

Dieses Verfahren ermöglicht Duty Free Einkäufe auch, wenn die
Sicherheitskontrolle erst beim Betreten des Gates stattfindet. Ferner
wird damit ein problemloses Umsteigen mit Duty Free Waren an anderen
Flughäfen der EU gewährleistet. Der Beutel muss dabei bis zum Ende
der letzten Teilstrecke verschlossen und versiegelt bleiben.

Für Flüge in die USA gelten diese Vorschriften nicht; das
Verkaufspersonal in den Geschäften am Flughafen gibt auf Wunsch
detaillierte Informationen.

Die Handgepäckgröße wird auf die Maße 56 cm x 45 cm x 25 cm
beschränkt.

Diese Regelung entspricht der bereits geltenden IATA-Empfehlung
und wird erst ab 06.05.2007 rechtsverbindlich.

Originaltext: Fraport AG
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=31522
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_31522.rss2
ISIN: DE0005773303



Pressekontakt:
Fraport AG (FSE:FRA)
Unternehmenskommunikation
Pressestelle (UKM-PS) Telefon: 069 690-70555
60547 Frankfurt am Main Telefax: 069 690-55071


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