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Haufe aktuell: Bundesrat verabschiedet Elterngeld zum 1. Januar 2007 - Verletzung der Auskunftspflicht seitens des Arbeitgebers kann mit Bußgeld bestraft werden

Geschrieben am 03-11-2006

Freiburg (ots) - Jetzt sind alle parlamentarischen Hürden
genommen: In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat das neue
"Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz" (BEEG) endgültig
verabschiedet. Es wird zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.

Das Elterngeld ersetzt das bisherige Erziehungsgeld und soll die
Einkommenseinbußen, die Eltern im ersten Jahr nach der Geburt haben,
ausgleichen. Ein Elternteil erhält zukünftig 67 Prozent seines
letzten Nettoeinkommens, maximal aber 1.800 Euro monatlich für ein
Jahr. Zwei "Partnermonate" können sich als Bonus anschließen, wenn
sich auch der jeweils andere Elternteil berufliche Zeit für die
Betreuung nimmt.

Was auf den ersten Blick wie ein reines Leistungsgesetz für Eltern
aussieht, hat weitreichende Konsequenzen für Arbeitgeber und die
Personalpraxis:

Es ist zu erwarten, dass mehr Mütter im Anschluss an die
Mutterschutzzeiten und künftig auch mehr Väter mit ihrer Arbeit
aussetzen oder jedenfalls kürzer treten. Neben dem Bezug des
Elterngeldes ist Teilzeitarbeit bis zu 30 Wochenstunden zulässig.
Wichtig für die Arbeitgeber: Entsprechenden Teilzeitwünschen muss in
der Regel entsprochen werden. In den Betrieben wird also noch mehr
Flexibilität und Organisationstalent gefragt sein.

Arbeitgeber müssen künftig auf Nachfrage der Elterngeldstellen
über das Arbeitsentgelt der Beschäftigten und die Sozialabgaben
Auskunft geben, sonst droht Bußgeld. Mit den Einzelheiten zur
Berechnung der Höhe des Elterngeldes müssen sich die Arbeitgeber
dagegen nicht auseinandersetzen - dies ist Aufgabe der jeweiligen
Elterngeldstelle.

Die Haufe Mediengruppe bietet allen Personalverantwortlichen ab
sofort einen besonderen Service: Unter www.haufe.de stehen wichtige
News und Tipps und kostenlose Newsletter bereit.

Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6856
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Weitere Informationen:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oliver Kaiser
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel. 0761-3683-975
Fax 0761-3683-900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de


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