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Siemens-Patent zum Softwarepatent des Jahres 2006 gewählt

Geschrieben am 07-11-2006

Montabaur (ots) - Internet-Nutzer wählten Monopolschutz für
Datenaustausch per Mobiltelefon zum Softwarepatent des Jahres 2006 --
Kritik an Europäischem Patentamt wegen Genehmigung tausender
Softwarepatente

Internet-Nutzer haben das Patentmonopol der Siemens AG
(http://www.siemens.de/index.jsp) auf Datenübertragung per Mobilfunk
(EP0836787) zum "Softwarepatent des Jahres 2006" gewählt
(http://www.nosoftwarepatents-award.com/vote200610/index.de.html).
Mit rund einem Drittel aller abgegebenen Online-Votes erhält es den
nosoftwarepatents-award 2006. Auf dem zweiten Platz landete das
Softwarepatent EP1056268, mit dem Lucent Technologies Schutzrechte
für das Versenden von E-Mails mit Anhängen beansprucht.

Beide Patente standen im Rahmen der von 1&1 Internet, GMX, MySQL,
Red Hat, CAS und Jedox unterstützten Informationskampagne
nosoftwarepatents-award zur Wahl, zusammen mit fünf weiteren
Softwarepatenten. Alle sieben Patente wurden im Verlauf des Jahres
2006 von Internet-Usern zu "Monatssiegern" gewählt und waren damit
nominiert für die abschließende Vergabe des nosoftwarepatents-award
2006.

Wer sein Mobiltelefon geschäftlich für die Datenübertragung nutzt,
verletzt laut Patentschrift
(http://www.nosoftwarepatents-award.com/vote200610/patent3.en.html)
das von Siemens stammende "Softwarepatent des Jahres 2006", das im
Juli 2006 zum "Softwarepatent des Monats" gewählt worden war:
(http://www.nosoftwarepatents-award.com/press/200608.de.html). Das
Softwarepatent bezieht sich auf ein "Verfahren zur Übertragung von
Datenpaketen gemäß einem Paketdatendienst in einem für Sprach- und
Datenübertragung vorgesehenen zellularen Mobilfunknetz". Betroffen
sind neben mobilem Internet-Surfen und Datentransfer über ein W-LAN
auch die Verwendung des Mobiltelefons für E-Mail, SMS und MMS. Mehr
als acht Jahre, nachdem Siemens das Patent beantragt hatte, wurde es
im Jahr 2004 vom Europäischen Patentamt (EPA) erteilt
(http://v3.espacenet.com/textdoc?&DB=EPODOC&IDX=EP0836787). Das
konnte auch der Einspruch des Mobilfunk-Unternehmens Sagem
(http://www.sagem.com/index.php?id=50&L=0) nicht verhindern, der aus
Gründen, zu denen das Unternehmen keine Angaben macht, Ende 2005
wieder zurückgezogen wurde. Die Genehmigung des Softwarepatentes
steht im Widerspruch zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) von
1973, das Software als nicht patentierbar definiert. "Unsere Kampagne
widerlegt das Argument, es handele sich bei diesem und weiteren
erteilten, europäischen Softwarepatenten um Ausnahmefälle", so
Kampagnenmanager Harald Talarczyk. Laut Schätzungen hat das EPA mehr
als 25.000 Softwarepatente genehmigt.

Unbeachtete Kriterien für Patentierbarkeit

Unabhängig von dem im EPÜ verfügten Ausschluss von Software von
der Patentierbarkeit sieht Prof. Joachim Henkel, Spezialist für
Technologie- und Innovationsmanagement an der TU München, triftige
Gründe gegen die Erteilung des Patents
EP0836787. Aus seiner Sicht präsentiert die Patentschrift etwas, was
sich "in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt" und
daher nicht patentfähig ist (§56 EPÜ). Er sieht es beispielsweise als
nahe liegend für Fachleute an, "die Logik elektronischer Regelkreise
durch Software zu replizieren" und folgert: "Auf solche 'Erfindungen'
sollten daher keine Patente erteilt werden. Aus dem gleichen Grund
erscheint mir auch das Patent EP0836787 nicht erteilungswürdig, da
dort lediglich ein in Festnetzen gängiges Verfahren auf
Mobilfunknetze übertragen wird." Weil das "Patent-Wettrüsten" nur
"scheinbar im Interesse der Anmelder" sei, stellt er fest: "Eine
strenge Auslegung der Patentierbarkeitskriterien -- ganz abgesehen
von der grundsätzlichen Frage, ob Software patentierbar sein sollte
-- wäre im Interesse aller. Die verbreitete Annahme, mehr Patente
würden mehr Innovation bedeuten, ist falsch." ( kompletter Kommentar:
http://www.nosoftwarepatents-award.com/press/200611a.de.html )

Siemens gehört zu größten Patent-Law-Firmen der Welt

Die Siemens AG hat eine Stellungnahme zum "Softwarepatent des
Jahres 2006" abgelehnt. Der Konzern forciert seit mehreren Jahren
seine Anmeldungen von Softwarepatenten. Vor der Anmeldung in
Europa erfolgt nach eigenen Angaben die Erstanmeldung dieser
Schutzrechte "in USA, da hier der Rechtsrahmen für Software-Patente
wegweisend" sei. Dies gelte "in noch stärkerem Maß bei Patenten für
so genannte 'Geschäftsmodelle' oder vereinfacht: Patente für
Electronic-Business-Lösungen." Nicht umsonst bezeichnet Siemens die
eigene Patentabteilung als "eine der größten Patent-Law-Firmen" der
Welt (http://w4.siemens.de/ct/de/news/2001_2002/ct200206009d.pdf),
die bei Verletzungen ihrer Patente auch "gerichtliche
Auseinandersetzungen" nicht scheue, um Marktpositionen zu sichern.

Europaweite Durchsetzung von Softwarepatenten droht

"Sollte das von der Europäischen Kommission voran getriebene
'Europäische Übereinkommen über Patentstreitigkeiten' (EPLA) in der
derzeitigen Fassung (http://www.european-patent-office.org/epo/epla/)
in Kraft treten, erhält Siemens die Möglichkeit, das Patent EP0836787
europaweit durchzusetzen. Davon wären ungezählte, europäische
Mobilfunk-Anbieter und -Dienstleister bedroht", sagt Kampagnenmanager
Harald Talarczyk.

Originaltext: authentikom
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=63783
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_63783.rss2

Pressekontakt:
nosoftwarepatents-award
Harald Talarczyk, authentikom // Burbacher Str. 28 // 53129 Bonn
Tel.: ++49(0)228/2804949 // Fax: ++49(0)228/2803250
E-mail: info@nosoftwarepatents-award.com
http://www.nosoftwarepatents-award.de


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