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Berufskrankheit Maus-Sehne - Gericht erkennt Sehnenscheidenentzündung bei Computernutzer als berufsbedingt an

Geschrieben am 07-11-2006

Baierbrunn (ots) - Eine Sehnenscheidenentzündung nach jahrelanger
Computerarbeit muss als Berufskrankheit anerkannt werden, berichtet
das Apothekenmagazin "Diabetiker Ratgeber". Das Verwaltungsgericht
Göttingen hat einer Beamtin des gehobenen Dienstes entsprechend Recht
gegeben. Die Frau erledigte rund 90 Prozent ihrer Arbeit am Rechner.
Sie erlitt eine Sehnenscheidenentzündung der rechten Hand, die sich
trotz Therapie nicht besserte. Da eine andere Ursache nicht erkennbar
sei, so das Gericht, komme nur eine Berufskrankheit in Betracht.
(Az.: 3 A 38/05)

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei

Das Apothekenmagazin "Diabetiker Ratgeber" 11/2006 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird kostenlos an Kunden abgegeben.

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Originaltext: Wort und Bild - Diabetiker Ratgeber
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=52279
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_52279.rss2

Kontakt:
Ruth Pirhalla
Pressearbeit
Tel.: 089 / 7 44 33-123
Fax: 089 / 744 33-459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de


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