Heinen/Klöckner: Verbraucher erhalten grenzüberschreitend mehr Rechte
Geschrieben am 09-11-2006 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Verabschiedung des Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes bei innergemeinschaftlichen Verstößen erklären die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Mit der heutigen Verabschiedung des Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes machen wir einen wichtigen Schritt in Richtung eines gestärkten Verbraucherschutzes in Europa. Schwarzen Schafen, die bei ihren europaweiten Geschäften gegen die Rechte der Verbraucher verstoßen, kann jetzt schneller und leichter das Handwerk gelegt werden. Damit geben wir die richtige Antwort, um unseriösen Geschäftspraktiken einen Riegel vorzuschieben, die kollektiven Verbraucherechte zu stärken und auf europäischer Ebene zu harmonisieren.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen und das Luftfahrt-Bundesamt werden dabei als zentrales Behördennetz in Deutschland fungieren und auch mit den Landesbehörden eng zusammenarbeiten. Zur weiteren Vertiefung und intensiveren Absprachen mit den Bundesländern hat die Große Koalition in einem Änderungsantrag zusätzlich eine jährliche Berichtspflicht des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit an die jeweiligen Landesbehörden aufgenommen.
Die Bedenken der Freien Berufe, mit dem Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz würde das Beschlagnahmeverbot der Strafgesetzgebung ausgehebelt werden, sind unbegründet. Für das Verwaltungsverfahren nach dem Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz sind Beschlagnahmen nicht vorgesehen. Das Gesetz regelt nur die Mitwirkungspflichten der am Verfahren selbst Beteiligten. Soweit Vertreter von Freien Berufen Beteiligte des Verfahrens sind, steht ihnen das im Gesetz verankerte Auskunftsverweigerungsrecht zu. Im Übrigen werden durch die Regelungen des Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes bestehende Beschlagnahmeverbote zugunsten der Träger Freier Berufe selbstverständlich nicht angetastet.
Mit dem heute beschlossenen Gesetz werden Verbraucher künftig einen größeren Erfolg haben, wenn sie ihre Rechte bei Verstößen einfordern. Das theoretische Verbraucherrecht wird nun auch grenzüberschreitend praktische Auswirkungen haben.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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