Bernhardt/Rzepka: SEStEG maßgeblich verbessert
Geschrieben am 10-11-2006 |
Berlin (ots) - Anlässlich der 2./.3. Lesung des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) am 9. November 2006 im Deutschen Bundestag erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Otto Bernhardt MdB, und der zuständige Berichterstatter in der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Peter Rzepka MdB:
Das am gestrigen Abend im Deutschen Bundestag verabschiedete SEStEG ist ein wichtiger Beitrag für die Stärkung des Standorts Deutschland. Bestehende steuerliche Hemmnisse für grenzüberschreitende Umstrukturierungen werden beseitigt.
Die Union konnte im Laufe des parlamentarischen Verfahrens erhebliche Verbesserungen durchsetzen:
Die zunächst beabsichtigte Pflicht zur Sofortversteuerung stiller Reserven bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern in das EU-Ausland wurde durch eine zeitlich gestreckte Besteuerung ersetzt. Außerdem konnte eine Besteuerung deutscher Personengesellschaften mit Gesellschaftern in Drittstaaten bei inländischen Umstrukturierungen ebenso verhindert werden wie die Behandlung von Zuzahlungen in Einbringungsfällen als steuerpflichtige anteilige Veräußerung.
Steuerfreie Umwandlungsvorgänge in der EU werden auch Beteiligungen an Gesellschaften in Drittstaaten erfassen. Umwandlungen im Ausland, die bei Anwendung deutscher Vorschriften steuerfrei erfolgen könnten, führen nicht zu einer Besteuerung nach dem Außensteuergesetz. Schließlich bleibt es bei den geltenden Missbrauchsregelungen ohne zusätzliche Komplizierungen.
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