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Ernstfall Erbfall - Erbschaftsteuerversicherung schützt inhabergeführte Unternehmen vor Liquiditätsverlust

Geschrieben am 10-11-2006

Frankfurt am Main (ots) - Die geplante Novellierung der
Erbschaftsteuer hat insbesondere zum Ziel, Unternehmen und damit
Arbeitsplätze für künftige Generationen zu bewahren. Nach der
aktuellen Fassung der Gesetzesvorlage fällt beim Vererben eines
Unternehmens aber unter Umständen sogar mehr Erbschaftsteuer an als
nach derzeit geltendem Recht. Unternehmer sollten deshalb rechtzeitig
drohenden Liquiditätsengpässen vorbeugen.

Nach Plänen der Bundesregierung wird für die Berechnung der
Erbschaftsteuer das Betriebsvermögen künftig zwischen produktivem und
nicht produktivem Vermögen unterschieden. Der Steuerbetrag auf das
produktive Vermögen soll gestundet werden und sich jährlich um ein
Zehntel reduzieren, sofern das Unternehmen fortgeführt wird. Die
Steuer auf das nicht produktive Vermögen würde demnach allerdings
sofort fällig. Damit kann die Erbschaftsteuer nach der neuen
Gesetzesvorlage erheblich höher ausfallen als bisher. Außerdem hat
der Gesetzentwurf noch nicht klar definiert, was mit der gestundeten
Steuerlast im Fall des Todes eines Erben oder bei einem notwendigen
Verkauf des Unternehmens vor Ablauf der 10-Jahres-Frist geschieht.

Der Liquiditätsentzug durch Erbschaftsteuer bedeutet für den
Unternehmer und seinen Betrieb schon nach geltendem Recht unter
Umständen einen enormen Eingriff in die Vermögensstruktur. Der
Familienunternehmer wird in seiner Handlungsfähigkeit beschränkt und
kann wichtige Investitionen nicht mehr durchführen. Eine
Bonitätsverschlechterung und höhere Zinsen drohen. Eventuell müssen
Unternehmensteile verkauft werden und im schlimmsten Fall droht gar
die Insolvenz. Frühzeitige Liquiditätsvorsorge oder eine
Erbschaftsteuerversicherung schützen Unternehmerfamilien vor diesen
Belastungen.

Ein Beispiel
nach derzeit geltendem Recht (gerundete Angaben)

Kalkulation eines Unternehmers mit zwei Erben, die zusammen 40%
der Anteile halten, bei einem Unternehmensumsatz von etwa 130
Millionen Euro:

Unternehmenswert = 70,0 Mio. Euro
- 40% bereits überschriebene Unternehmensanteile = 42,0 Mio. Euro
- 35% Altersabschlag = 4,7 Mio. Euro
Zu versteuernder Unternehmenswert = 27,3 Mio. Euro

+ Immobilienvermögen (Nettobetrag nach Abzug der Kredite)= 4,0
Mio. Euro
- 40% Bewertungsabschlag = 1,6 Mio. Euro
Zu versteuerndes Immobilienvermögen = 2,4 Mio. Euro

+ Liquidität: Depot + Gesellschafterdarlehen (100% Steuerwert)=
4,0 Mio. Euro

Zu versteuernder Erbwert gesamt = 33,7 Mio. Euro

Ergebnis:
Steuerlast bei Erbschaft durch Kinder (Steuerklasse 1 = 27%) = 9,0
Mio. Euro

Die zu erwartende Steuerlast kann aus privater Liquidität
bereitgestellt werden. Die Risikokomponenten in der Vermögensanlage
sollten sich dann mit zunehmendem Alter des potentiellen Erblassers
deutlich vermindern, um jederzeitige Zahlungsbereitschaft sicher zu
stellen. Die zu erwartende Erbschaftsteuer kann vom Unternehmer auch
klassisch angespart werden. Dabei besteht aber die Gefahr, dass bei
vorzeitigem Eintritt des Erbfalles das Volumen für die dann fällige
Erbschaftsteuer noch nicht ausreicht. Außerdem werden die
Ansparbeträge mit Einkommen- und Erbschaftsteuer belastet. Eine
Alternative sehen die Unternehmerbankiers des Commerzbank Private
Banking in Versicherungslösungen, die für das Beispiel bereits am Tag
nach der Einzahlung der ersten Prämie die volle Absicherung
gewährleisten und damit den drohenden Liquiditätsentzug aus dem
Privat- oder Firmenvermögen verhindern.

Wer ein Liquiditätsproblem auch für eine dritte Erbengeneration
ausschließen will, sollte die Verpflichtung zur Vorsorge für den
Ernstfall Erbfall bindend in den Gesellschaftsvertrag aufnehmen. Mit
dieser Regelung ist die Unternehmens- und Vermögenssubstanz der
Familie unabhängig von den testamentarischen Bestimmungen auch für
die nächsten Generationen gesichert.

Für die komplexen Fragestellungen zur dauerhaften Sicherung eines
Familienunternehmens sollten Unternehmer und ihre Erben
fachkompetente Unterstützung hinzuziehen. Das Private Banking der
Commerzbank stellt dieses Know-how unter Einbindung von
Steuerberatern durch die Unternehmerbankiers und das Wealth
Management zur Verfügung.

Kontakt: Unternehmerbankiers@commerzbank.com



Originaltext: Commerzbank Private Banking
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=54251
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_54251.rss2

Weitere Informationen:
Commerzbank Private Banking - Public Relations
60261 Frankfurt am Main
Tel. (069) 136 - 44552
Fax (069) 136 - 56928
E-Mail: PR.PrivateBanking@commerzbank.com
Internet: www.privatebanking.commerzbank.de


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