Neue Filmfinanzierung für Deutschland: Anwälte von Nörr gestalten mit und veröffentlichen Leitfaden für Produzenten
Geschrieben am 16-11-2006 |
München (ots) -
- Querverweis: Weitere Informationen zu Voraussetzungen und Einzelheiten des neuen Produktionskostenerstattungsmodells liegen in der digitalen Pressemappe zum Download vor und sind unter http://www.presseportal.de/dokumente.html abrufbar -
Deutschland bekommt voraussichtlich am 1. Januar ein neues System der Filmfinanzierung: das Produktionskostenerstattungsmodell. Mit Dr. Hans Joachim Radau, Leiter des Filmfinanzierungsteams von Nörr Stiefenhofer Lutz, und Professor Dr. Oliver Castendyk waren zwei Anwälte von Nörr an seiner Entstehung beteiligt. In dem beiliegenden Leitfaden für Produzenten erläutern die beiden Experten den Weg zu einer Förderung nach dem neuen Modell.
Erarbeitet wurde das neue Filmfinanzierungs-System vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und einer von ihm eingesetzte Expertenkommission. Radau und Castendyk waren Mitglieder dieser Expertenkommission. Castendyk trat dabei für den Verband Technischer Betriebe für Film und Fernsehen auf.
Am 18. Oktober 2006 reichte die Bundesregierung die Eckpunkte des Produktionskostenerstattungsmodells bei der EU Kommission zur Notifizierung ein. Es ist davon auszugehen, dass die Kommission das Produktionskostenerstattungsmodell genehmigen wird und es planmäßig am 1. Januar 2007 in Kraft treten kann.
Das neue Produktionskostenerstattungsmodell gewährt aus dem Bundeshaushalt eine als "Filmzulage" bezeichnete Erstattung von 20 Prozent der Produktionskosten für Kinofilme - allerdings nur für die Kosten, die durch Ausgaben in Deutschland entstanden sind. Der Haushaltstitel beträgt 60 Millionen Euro pro Jahr für zunächst insgesamt drei Jahre.
Ziel der neuen Filmfinanzierung ist die Förderung der deutschen Filmwirtschaft, also der deutschen Produzenten sowie der deutschen Studio- und sonstigen filmtechnischen Betriebe. In den Genuss der Filmzulage kommen deutsche Produzenten sowie ausländische Produzenten mit einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung in Deutschland. Ausländische Produzenten, die weder über eine Tochtergesellschaft, noch über eine Niederlassung in Deutschland verfügen, haben nur über eine Koproduktion mit einem deutschen Produzenten Zugang zur Filmzulage.
"Es ist fast schon ein kleines Wunder, dass es Kulturstaatsminister Neumann und seine Mitarbeiter geschafft haben, die Vorgaben des Koalitionsvertrages zur Schaffung eines konkurrenzfähigen Anreizmodells in Deutschland planmäßig und in diesem finanziellen Umfang umzusetzen. Das neue Produktionskostenerstattungsmodell ist kein fauler Kompromiss, sondern ein Ergebnis, mit dem die ganze Branche zufrieden sein kann", sagt Hans Radau.
Die Mittel sind ausreichend bemessen für den zu erwartenden Bedarf. Sollt der Haushaltstitel für ein Jahr überraschend doch aufgebraucht sein, besteht kein Anspruch mehr auf die Filmzulage. Dann läuft es nach dem Prinzip: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Um ganz sicher zu gehen, sollten Produzenten deshalb so früh wie möglich einen Antrag bei der Filmförderungsanstalt in Berlin einreichen. Sie wird die Mittel des Produktionskostenerstattungsmodells verwalten.
Weitere Informationen zu Voraussetzungen und Einzelheiten des neuen Produktionskostenerstattungsmodells entnehmen Sie bitte der beigelegten Broschüre.
Originaltext: Nörr Stiefenhofer Lutz Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=58950 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_58950.rss2
Pressekontakt: Dr. Michael Neumann NOERR STIEFENHOFER LUTZ Rechtsanwaelte Steuerberater Wirtschaftspruefer - Partnerschaft Brienner Str. 28 80333 Muenchen / Germany Tel. ++49 (0) 89-28 628-226 / Mobil: ++49 (0) 171-12 51 428 Fax ++49 (0) 89-28 01 10 E-Mail: michael.neumann@noerr.com
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