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Neue Filmfinanzierung für Deutschland: Anwälte von Nörr gestalten mit und veröffentlichen Leitfaden für Produzenten

Geschrieben am 16-11-2006

München (ots) -

- Querverweis: Weitere Informationen zu Voraussetzungen und
Einzelheiten des neuen Produktionskostenerstattungsmodells
liegen in der digitalen Pressemappe zum Download vor und sind
unter http://www.presseportal.de/dokumente.html abrufbar -


Deutschland bekommt voraussichtlich am 1. Januar ein neues System
der Filmfinanzierung: das Produktionskostenerstattungsmodell. Mit Dr.
Hans Joachim Radau, Leiter des Filmfinanzierungsteams von Nörr
Stiefenhofer Lutz, und Professor Dr. Oliver Castendyk waren zwei
Anwälte von Nörr an seiner Entstehung beteiligt. In dem beiliegenden
Leitfaden für Produzenten erläutern die beiden Experten den Weg zu
einer Förderung nach dem neuen Modell.

Erarbeitet wurde das neue Filmfinanzierungs-System vom
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und einer von
ihm eingesetzte Expertenkommission. Radau und Castendyk waren
Mitglieder dieser Expertenkommission. Castendyk trat dabei für den
Verband Technischer Betriebe für Film und Fernsehen auf.

Am 18. Oktober 2006 reichte die Bundesregierung die Eckpunkte des
Produktionskostenerstattungsmodells bei der EU Kommission zur
Notifizierung ein. Es ist davon auszugehen, dass die Kommission das
Produktionskostenerstattungsmodell genehmigen wird und es planmäßig
am 1. Januar 2007 in Kraft treten kann.

Das neue Produktionskostenerstattungsmodell gewährt aus dem
Bundeshaushalt eine als "Filmzulage" bezeichnete Erstattung von 20
Prozent der Produktionskosten für Kinofilme - allerdings nur für die
Kosten, die durch Ausgaben in Deutschland entstanden sind. Der
Haushaltstitel beträgt 60 Millionen Euro pro Jahr für zunächst
insgesamt drei Jahre.

Ziel der neuen Filmfinanzierung ist die Förderung der deutschen
Filmwirtschaft, also der deutschen Produzenten sowie der deutschen
Studio- und sonstigen filmtechnischen Betriebe. In den Genuss der
Filmzulage kommen deutsche Produzenten sowie ausländische Produzenten
mit einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung in Deutschland.
Ausländische Produzenten, die weder über eine Tochtergesellschaft,
noch über eine Niederlassung in Deutschland verfügen, haben nur über
eine Koproduktion mit einem deutschen Produzenten Zugang zur
Filmzulage.

"Es ist fast schon ein kleines Wunder, dass es
Kulturstaatsminister Neumann und seine Mitarbeiter geschafft haben,
die Vorgaben des Koalitionsvertrages zur Schaffung eines
konkurrenzfähigen Anreizmodells in Deutschland planmäßig und in
diesem finanziellen Umfang umzusetzen. Das neue
Produktionskostenerstattungsmodell ist kein fauler Kompromiss,
sondern ein Ergebnis, mit dem die ganze Branche zufrieden sein kann",
sagt Hans Radau.

Die Mittel sind ausreichend bemessen für den zu erwartenden
Bedarf. Sollt der Haushaltstitel für ein Jahr überraschend doch
aufgebraucht sein, besteht kein Anspruch mehr auf die Filmzulage.
Dann läuft es nach dem Prinzip: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Um
ganz sicher zu gehen, sollten Produzenten deshalb so früh wie möglich
einen Antrag bei der Filmförderungsanstalt in Berlin einreichen. Sie
wird die Mittel des Produktionskostenerstattungsmodells verwalten.

Weitere Informationen zu Voraussetzungen und Einzelheiten des
neuen Produktionskostenerstattungsmodells entnehmen Sie bitte der
beigelegten Broschüre.


Originaltext: Nörr Stiefenhofer Lutz
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=58950
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_58950.rss2

Pressekontakt:
Dr. Michael Neumann
NOERR STIEFENHOFER LUTZ
Rechtsanwaelte Steuerberater Wirtschaftspruefer - Partnerschaft
Brienner Str. 28
80333 Muenchen / Germany
Tel. ++49 (0) 89-28 628-226 / Mobil: ++49 (0) 171-12 51 428
Fax ++49 (0) 89-28 01 10
E-Mail: michael.neumann@noerr.com


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