Was gilt bei Garantie, Gewährleistung und Kulanz?
Geschrieben am 20-11-2006 |
München (ots) - Als 2002 die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) in Kraft trat, wollte die EU-Kommission damit auch die Wettbewerbschancen freier Werkstätten verbessern. Deshalb sollten Arbeiten, die während der Garantiezeit von nicht autorisierten Betrieben ausgeführt wurden, keinen Einfluss auf die Garantieleistungen haben - sofern gewisse Spielregeln eingehalten werden. 2004 hatte das Fachmagazin AUTO SERVICE PRAXIS erstmals nachgefragt, wie die Fahrzeughersteller sich zu diesen Regeln stellen. Knapp drei Jahre danach wurde die Umfrage jetzt aktualisiert.
An sich ist die GVO in diesem Punkt eindeutig. Wenn vom Hersteller nicht autorisierte Werkstätten während der Garantiezeit Arbeiten ausführen, müssen diese nach Herstellerangaben durchgeführt und sauber dokumentiert werden. Besteht zudem kein ursächlicher Zusammenhang zwischen der ausgeführten Arbeit und dem Garantiefall, dürfte es sich eigentlich auf die Garantieregelungen nicht auswirken.
Dass dies jedoch oftmals nur ein frommer Wunsch ist, haben zahlreiche Fälle gezeigt, von denen betroffene Werkstätten nach Erscheinen der ersten Umfrage der Redaktion von AUTO SERVICE PRAXIS berichteten. Immer wieder wurden Garantie und Gewährleistung als Wettbewerbsbremse eingesetzt. Allerdings hatten den Schwarzen Peter dabei nicht immer die Hersteller, sondern auch manche Markenbetriebe, die mit gezielten Fehlinformationen Kunden verunsicherten.
In der aktuellen Ausgabe von AUTO SERVICE PRAXIS hat die Redaktion jetzt für über 25 Marken die aktuellen Kulanz-, Garantie- und Gewährleistungsregelungen zusammengetragen. Explizit wurde nach den betroffenen Baugruppen und dem Kostenersatz gefragt. In dieser Ausgabe kann außerdem nachgelesen werden, welche Voraussetzungen bei einer "Fremdwartung" erfüllt sein müssen, damit Garantie und Gewährleistung voll erhalten bleiben oder sogar Kulanz gewährt wird. AUTO SERVICE PRAXIS ist das Fachmagazin für Entscheider und Führungskräfte in Werkstätten und Autohäusern. Ergänzt wird das Monatsmagazin durch den tagesaktuellen Online-Informationsdienst www.autoservicepraxis.de. AUTO SERVICE PRAXIS erscheint in der Springer Transport Media GmbH.
Originaltext: AUTO SERVICE PRAXIS Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=58975 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_58975.rss2
Pressekontakt: Ansprechpartner: Frank Schlieben Chefredakteur Fon: +49 (0)89/ 4372 -1216 Springer Transport Media GmbH Neumarkter Straße 18 81673 München Mail: autoservicepraxis@springer.com
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