Bernhardt: Normale Anfragen beim Finanzamt weiterhin kostenfrei
Geschrieben am 22-11-2006 |
Berlin (ots) - Anlässlich der im Jahressteuergesetz 2007 vorgesehenen Gebührenpflicht für die sog. verbindliche Auskunft erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Otto Bernhardt MdB:
Bei den normalen Anfragen der Bürger an das Finanzamt wie z. B. zur steuerlichen Behandlung von Kinderbetreuungskosten oder Fahrtkosten für den Weg zur Arbeitsstätte fallen nach wie vor keine Gebühren an. Künftig wird lediglich die sog. verbindliche Auskunft gebührenpflichtig sein.
Betroffen von der Neuregelung sind also allein Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten, für die die Abgabenordnung besondere Voraussetzungen vorsieht. Es handelt sich dabei um Auskünfte, die nach einem förmlichen Antrag in einem besonderen förmlichen Verfahren erteilt werden. Damit wird dauerhafte Planungssicherheit vor allem bei Investoren erreicht. Da es hier in der Regel um erhebliche steuerliche Auswirkungen geht, profitieren auch die steuerberatenden Berufe von dieser Neuregelung. Die Sicherheit, dass eine steuerliche Gestaltung auch später von der Finanzverwaltung anerkannt wird, wird regelmäßig die zu entrichtende Gebühr aufwiegen.
Die Gebühr berechnet sich grundsätzlich nach dem Wert, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat. Dabei soll grundsätzlich der Antragsteller diesen Gegenstandswert selbst bestimmen. Ist der Gegenstandswert auch nicht durch Schätzung bestimmbar, ist eine Zeitgebühr zu berechnen; sie beträgt 50 Euro je angefangene halbe Stunde und mindestens 100 Euro.
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