Stadler (FDP) will Fernsehübertragung von U-Ausschuss-Vernehmungen beantragen / Opposition prüft Verfassungs-klage zu eingeschränktem Fragerecht
Geschrieben am 23-11-2006 |
Bonn (ots) - Der FDP-Obmann im BND-Untersuchungsausschuss, Max Stadler, will bei künftigen Vernehmungen im U-Ausschuss die Zulassung von Fernsehübertragungen beantragen. In einem PHOENIX-Interview sagte er am Donnerstagmorgen: "Ich werde bei Fischer (Ex-Außenminister) und bei Steinmeier wieder beantragen, dass es eine Live-Übertragung durch das Fernsehen gibt. Die Bevölkerung soll sich einen eige-nen Eindruck darüber machen, wie die damals politisch Verantwortlichen solche Vorgänge behandelt haben." Wichtig sei vor allem die Frage, welches die politischen Konsequenzen aus dem Entführungsfall Khaled El Masri gewesen seien. "Hat die Bundesregierung den Mut gehabt, gegenüber den USA klar anzusprechen, dass eine solche Entführung sich kein zweites Mal wiederholen darf? Das sind doch Fragen, die öffentlich erörtert werden können", so Stadler. Der FDP-Obmann kündigte zudem eine Klage vor dem Bundesverfassungs-gericht an, um eine Ausweitung des Fragerechts im Untersuchungsausschuss zu erreichen. "Wir sind in unserem Fragerecht sehr eingeschränkt, weil man viele Fragen nur in nicht-öffentlicher Sitzung erörtern kann. Vor allem aber haben Zeugen nur eingeschränkte Aussagegenehmigungen. Sie verweigern daher Antworten auf wichtige Fragen." Die Opposition prüfe nun, "ob wir durch das Bundesverfassungsgericht in unserem Fragerecht gestärkt werden können, damit das Auskunftsrecht und der Informationsanspruch der Öffentlichkeit gestärkt wird." Wörtlich sagte der FDP-Obmann: "Mit dieser Vorgabe wollen wir im nächsten Jahr eine Klage in Karlsruhe erwägen."
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