Der Tagesspiegel: DGB prüft Verfassungsbeschwerde gegen Hartz-IV-Entscheidung
Geschrieben am 23-11-2006 |
Berlin (ots) - Berlin. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Entscheidung des Bundessozialgerichts zum Arbeitslosengeld II (ALG II) bedauert und prüft einen Gang nach Karlsruhe. "Der DGB wird die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde prüfen", sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock dem Tagesspiegel (Freitagausgabe). Auch nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts sei es fraglich, ob die Absenkung der Arbeitslosenunterstützung auf das Niveau des ALG II insbesondere im Falle älterer Arbeitsloser verfassungsrechtlich zulässig ist. "Neben Leistungskürzungen durch die geringere Leistungshöhe des ALG II müssen die betroffenen Arbeitslosen mit verschärfter Anrechnung von Einkommen und verringerten Rentenansprüchen rechnen", kritisierte Sehrbrock: "Im Ergebnis wird die langjährig aufgebaute Altersvorsorge der Betroffenen entwertet."
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