Haufe aktuell: Bestimmte Auskünfte des Finanzamtes künftig gebührenpflichtig
Geschrieben am 24-11-2006 |
Freiburg (ots) - Steuerliche Regelungen sind kompliziert, manchmal sogar so kompliziert, dass auch ausgewiesene Experten nicht sicher sind, wie ein bestimmter Sachverhalt steuerrechtlich zu würdigen ist. Liegt ein solcher Fall vor, kann unter bestimmten Voraussetzungen beim Finanzamt eine sog. verbindliche Auskunft beantragt werden. Diese wird zwar unter Vorbehalt erteilt, bietet aber dennoch ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Denn dadurch wird die Beurteilung des Finanzamts aktenkundig, selbst wenn erst Jahre später eine Überprüfung von Steuersachverhalten erfolgt.
Eine Dienstleistung, die mancher Steuerzahler, Steuerberater oder Lohnbuchhalter gern in Anspruch nimmt, zumal sie kostenlos ist - bislang zumindest.
Künftig lassen sich die Finanzämter ihre Dienstleistungen bei Auskünften bezahlen. Eine entsprechende Ergänzung der Abgabenordnung als Rechtsgrundlage liegt heute dem Bundesrat zur Entscheidung vor und soll mit ihrer Verkündung - also innerhalb der nächsten Wochen - bereits in Kraft treten. Nach Berechnungen des BDI bedeutet das für manche Unternehmen bis zu einer Millionen Euro Zusatzkosten im Jahr.
Was kommt auf den Steuerzahler oder den eingeschalteten Berater zu? Im Regelfall richtet sich die Gebühr nach dem Gegenstandswert, wie es auch im Gerichtskostengesetz vorgesehen ist. Kann die Finanzbehörde keinen Gegenstandwert ermitteln, wird eine Zeitgebühr(pro angefangene 1/2 Stunde 50 Euro, mindestens jedoch 100 Euro) erhoben. Ein kleines Trostplaster: Für die normale Einkommensteuererklärung eines Durchschnittverdieners spielte die schriftliche Auskunft bisher selten eine Rolle. Die von ihnen oft genutzten mündlichen Anfragen bei den Finanzämtern sind von der Gesetzesänderung nicht berührt. Auch die Informationszentren der Finanzbehörden bleiben kostenlos. Aber dafür sind die Auskünfte im Zweifelsfall auch nicht rechtsverbindlich.
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