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Spitzenverbände installieren Innovationsmanagement

Geschrieben am 28-11-2006

Siegburg/Bergisch-Gladbach (ots) -


Gemeinsame Presseerklärung

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen
Krankenkassen

AOK-Bundesverband, Bonn
BKK Bundesverband, Essen
IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
Knappschaft, Bochum
See-Krankenkasse, Hamburg
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg

Die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherung haben den
Aufbau eines GKV-eigenen Innovationsmanagements beschlossen. Damit
wollen die Spitzenverbände im Vorfeld ihrer Mitverantwortung im
Gemeinsamen Bundesausschuss Innovationen im Gesundheitswesen einer
kontinuierlichen und frühzeitigen Überprüfung unterziehen. Ziel ist
es zum einen, diejenigen Innovationen im Gesundheitssystem, die
voraussichtlich mit einem Vorteil für die Patienten einhergehen, den
Versicherten schneller als bisher zur Verfügung zu stellen. Zum
anderen soll ebenfalls möglichst frühzeitig klargestellt werden, dass
unwirksame, schädliche oder unwirtschaftliche Verfahren nicht zu
Lasten der Patienten angewandt werden dürfen.

Die gesetzlichen Vorgaben bestimmen, dass Innovationen im
ambulanten Bereich erst dann zur Leistung der gesetzlichen
Krankenversicherung werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss diese
als wirksam und wirtschaftlich anerkannt hat (Erlaubnisvorbehalt).
Demgegenüber sind diagnostische und therapeutische Neuerungen im
stationären Bereich solange abrechnungsfähige Leistungen der
gesetzlichen Krankenkassen, bis der Gemeinsame Bundesausschuss auf
Basis vorliegender Studien zu dem Ergebnis kommt, dass diese weniger
nutzen oder mehr schaden als andere verfügbare Untersuchungs- und
Behandlungsmethoden (Verbotsvorbehalt). Dies führt bislang immer
wieder dazu, dass neue Verfahren im Krankenhaus ohne fundierte und
evaluierte Erprobung eingeführt wurden. Im ambulanten Bereich gibt es
hingegen teilweise Verzögerungen bei der Einführung von Innovationen
- u. a. weil Studien zum Nachweis der Vorteile einer neuen Methode
nicht frühzeitig initiiert wurden. Mit der Einführung eines eigenen
Innovationsmanagements möchten die Spitzenverbände auch Impulse für
die frühzeitige Konzeption von Studien setzen, die den Anforderungen
der evidenzbasierten Medizin genügen und Voraussetzung sachgerechter
Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses sind. Die GKV möchte
damit noch aktiver als bislang dazu beitragen, dass ihre Versicherten
stets eine dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen
Erkenntnisse entsprechende qualitativ hochwertige und wirksame
medizinische Versorgung erhalten.

Das GKV-Innovationsmanagement startet mit einer 6-monatigen
Aufbauphase, während der die Methodik des Vorgehens definiert wird.
Im Sommer 2007 wird sich die Erprobungsphase anschließen.

Zielsetzungen sind:

1. Frühzeitige Identifikation relevanter, d. h. sowohl viel
versprechender als auch kritischer bzw. schädlicher innovativer
Prozesse, Strukturen und medizinisch-technischer Verfahren,

2. Förderung sinnvoller innovativer Prozesse, Strukturen und
medizinisch-technischer Verfahren,

3. Verhinderung bzw. Ausschluss kritischer oder schädlicher
innovativer Verfahren, Prozesse und Strukturen,

4. Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots und sinnvoller
Ressourceneinsatz.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter www.gkv.info.

Originaltext: Verband der Angestellten-Krankenkassen e
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=63905
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_63905.rss2

Pressekontakt:
Michaela Gottfried, VdAK/AEV, Tel.: 0 22 41 / 1 08 - 2 93, Tel.
Presse Berlin: 0 30 / 25 93 09 30, e-Mail: presse@vdak-aev.de

Joachim Odenbach, IKK-BV, Tel.: 0 22 04 / 44-1 11,
e-Mail: joachim.odenbach@bv.ikk.de


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